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Das Rechtsbeihilfeprogramm der Wikimedia-Stiftung (Wikimedia Foundation, WMF) wurde geschaffen, um in angezeigten Fällen finanzielle Mittel für den Rechtsbeistand für Nutzer von Wikimedia sicherzustellen, die eine Rolle als Community-Administrator oder Vermittler innehaben oder im Bereich E-Mail-Beantwortung oder Projektverwaltung tätig sind ([[#Eligibility|siehe Abschnitt Anspruchsberechtigung]]). Zur besseren Orientierung wird in diesem Dokument der Begriff „Support-Funktion“ verwendet, um diese spezifizierten Rollen zu beschreiben.
Das Rechtsbeihilfeprogramm hat zum Ziel, bei den Kosten für eine Rechtsverteidigung zu helfen, die sich im Zusammenhang mit einer Support-Funktion in dem unwahrscheinlichen Fall ergeben, dass gegen einen Nutzer aufgrund seiner Aktivitäten im Rahmen dieser Funktion rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Dieses Programm will Nutzern mit Support-Funktionen helfen, eine hochwertige Rechtsverteidigung nutzen zu können, die sie sich andernfalls nicht hätten leisten können. WMF hat Zugang zu einem Netzwerk ausgezeichneter Anwälte und Prozessvertreter überall auf der Welt, die auf Internetrecht und andere Rechtsbereiche spezialisiert sind. Obwohl juristische Schritte unwahrscheinlich sind, wollen wir anspruchsberechtigte Nutzer mit Support-Funktionen weltweit bei der Auswahl eines qualifizierten Rechtsbeistands oder bei den Kosten für eine Rechtsverteidigung (oder bei beidem) unterstützen und beugen auf diese Weise unberechtigten Klagen und Rechtsdrohungen gegen diese Nutzer vor.
Ein [[:m:Special:MyLanguage/Request for comment/Legal Fees Assistance Program|Aufruf zu Kommentaren]] zu diesem Programm wurde im Oktober mit großer Zustimmung abgeschlossen. Das Kuratorium der Wikimedia Foundation [[Special:MyLanguage/Resolution:Legal Fees Assistance Program|bestätigte]] das Programm in seiner Sitzung im Oktober 2012. Weitere Informationen finden sich in der [[:m:Special:Mylanguage/Legal/Legal Fees Assistance Program/FAQ|FAQ]].
<span id="Eligibility"></span>
== Anspruchsberechtigung ==
Das Rechtsbeihilfeprogramm steht im alleinigen Ermessen von WMF Mitgliedern der Wikimedia-Community zur Verfügung, die in eine Wikimedia-Website oder ein Projekt im Rahmen einer Support-Funktion Zeit und Einsatz investieren, das heißt, eine Rolle als Community-Administrator oder Vermittler innehaben oder im Bereich E-Mail-Beantwortung oder Projektverwaltung, wie in diesem Dokument beschrieben, innehaben.<ref>Obwohl das Rechtsbeihilfeprogramm nur diejenigen Mitwirkenden erfasst, die eine in diesem Dokument spezifizierte Support-Funktion innehaben, verfolgt die WMF eine Strategie, anhand derer sie versucht, anspruchsberechtigten Mitwirkenden, darunter Redakteure und Fotografen, die sich mit rechtlichen Drohungen konfrontiert sehen, von Fall zu Fall Unterstützung zukommen zu lassen. Siehe [[:m:Legal/Legal Policies#Defense of Contributors|Rechtshilfe für Mitwirkende]]. Dieses Programm wird unverändert fortgesetzt.</ref>
Nutzer mit in diesem Dokument spezifizierter Support-Funktion sind die in Hinsicht auf alle Wikimedia-Projekte und Sprachen nachstehend aufgelisteten Nutzer:
* [[:m:Special:MyLanguage/Administrator|Administratoren]]
* Vermittler (Arbitration Clerks) siehe z. B. [[:en:Wikipedia:Arbitration Committee/Clerks|englische Wikipedia-Vermittler]], [[:ru:Википедия:Клерки|russische Wikipedia-Vermittler]]
* [[:m:Special:MyLanguage/Arbitration Committee|Mitglieder des Schiedsgerichts (Arbitration Committee members)]]
* [[:m:Special:MyLanguage/Bureaucrat|Bürokraten (Bureaucrats)]]
* [[:m:Special:MyLanguage/CheckUser policy|Nutzer mit Checkuser-Berechtigung (Checkuser permission users)]]
* [[:m:Special:MyLanguage/OTRS|Mitglieder des Support-Teams (Email response team members) ]]
* [[:m:Special:MyLanguage/Ombuds commission|Mitglieder der Ombuds-Kommission (Ombuds Commission members)]]
* [[:m:Special:MyLanguage/Oversight policy|Benutzer mit Oversight-Berechtigung (oversight permission users) ]]
* [[:m:Special:MyLanguage/Stewards|Stewards]]
* [[:m:Special:MyLanguage/Universal Code of Conduct/Coordinating Committee|Mitglieder des Koordinationskomitees des Universellen Verhaltenskodex]]
Die WMF kann nach eigenem Ermessen festlegen, dass das Rechtsbeihilfeprogramm auch für Nutzer in einer Administrator-, Vermittler-, Support-Team- oder Projektverwaltungsfunktion gilt, welche nicht zu den in diesem Dokument spezifizierten Funktionen (vorstehend aufgelistet) gehört. Unter Ausübung ihres Ermessensspielraums bei der Entscheidung, ob eine Funktion eine Support-Funktion im Rahmen dieses Programmes darstellt, wird WMF abwägen, ob die in Frage stehende Funktion in Hinsicht auf die Verantwortung, den Zweck und den Nutzen für die Community vergleichbar mit den in diesem Dokument spezifizierten Support-Funktionen ist (vorstehend aufgelistet).
Um Unterstützung erhalten zu können, muss ein Nutzer mit einer Support-Funktion:
*Als Beklagter in einem Rechtsverfahren genannt sein, das sich aus seinen angeblichen Handlungen oder unterlassenen Handlungen ergibt, die vermeintlich von seiner vorstehend genannten Support-Funktion herrühren;
*In seiner Eigenschaft und Kompetenz als Nutzer in einer der vorstehend genannten Support-Funktionen gehandelt haben; und
*In Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen, den geltenden Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre und den geltenden Community- und Stiftungsrichtlinien der WMF gehandelt haben.
Die WMF bestimmt nach eigenem Ermessen endgültig über die Anspruchsberechtigung und kann andere relevante Fakten oder Umstände in Betracht ziehen.
<span id="How_to_request_assistance"></span>
== Wie kann ich Unterstützung beantragen? ==
Wenn du als Nutzer mit einer Support-Funktion ernstzunehmenden juristischen Drohungen oder rechtlichen Schritten gegenüberstehst,<ref name="funds_for_a_lawyer" /> solltest du schnell handeln und einen Anwalt einschalten, um alle deine Rechte zu schützen. Wenn du Unterstützung benötigst, hast du die Möglichkeit, dich an {{NonSpamEmail|legal|wikimedia.org}} zu wenden.
Sobald die WMF alle relevanten Informationen erhalten hat, wird die Abteilung für „Legal and Community Advocacy“ (Rechtsfragen und Community-Anwaltschaft) von Fall zu Fall darüber entscheiden, ob die WMF helfen kann und welche Form diese Unterstützung annehmen kann. Diese Unterstützung kann nach alleinigem Ermessen von WMF die Hilfe bei der Suche nach einem auf Wikimedia-Projekte oder länderspezifische Gesetze spezialisierten Anwalt, die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für einen Teil oder die Gesamtheit der Rechtsgebühren und -kosten oder beides umfassen. Du solltest dir jedoch im Klaren darüber sein, dass die WMF aus Gründen der Rechtsethik (wie nachstehend dargelegt) nicht als dein Rechtsbeistand auftreten kann.
Diese Unterstützung schließt nicht die Zahlung von Strafgebühren oder Entschädigungszahlungen (inklusive jeglicher Anwaltskosten) ein, und die WMF entscheidet in eigenem Ermessen darüber, ob das Programm für einen bestimmten Anwalt aufkommt.
<span id="Things_to_know_about_the_Legal_Fees_Assistance_Program"></span>
== Was du über das Rechtsbeihilfeprogramm wissen solltest ==
'''Global und alle Projekte und Sprachen'''. Das Rechtsbeihilfeprogramm hat den Zweck, Nutzern mit näher genannten Support-Funktionen in jedem Land oder jeder Gerichtsbarkeit zu helfen und umfasst alle entsprechend gedeckten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit irgendeinem Wikimedia-Projekt in irgendeiner Sprache ergriffen werden. Die Gesetzgebung und Vorschriften vor Ort können eine Rolle bei der Verwaltung entsprechender Unterstützung spielen.
'''Kein Anwalt-Klienten-Verhältnis zwischen der WMF und Anspruchsberechtigten'''. Aus rechtlichen und ethischen Gründen kann die WMF kein Anwalt-Klienten-Verhältnis mit Nutzern eingehen, und finanzielle Mittel, die über dieses Programm bereitgestellt werden, schaffen kein Anwalt-Klienten-Verhältnis oder ein anderes auf dem Vertraulichkeitsprinzip beruhendes Verhältnis. Wenn andererseits über das Rechtsbeihilfeprogramm finanzielle Mittel für einen Anwalt bereitgestellt werden, kann dieser Anwalt ein Anwalt-Klienten-Verhältnis oder ein anderes auf dem Vertraulichkeitsprinzip beruhendes Verhältnis mit dem Nutzer eingehen, insoweit dies gemäß der Gesetzgebung vor Ort anerkannt oder zulässig ist.
'''Keine Garantien'''. Nach eigenem Ermessen kann sich die WMF von Fall zu Fall entscheiden, ob sie Hilfe bereitstellen möchte. Niemand sollte sich darauf verlassen, dass diese Hilfe gewährt wird, und es sollten keine Maßnahmen in Erwartung dieser Hilfe ergriffen werden.
'''Nur Gebühren und Kosten'''. Die über das Programm bereitgestellte Unterstützung beinhaltet lediglich Anwaltsgebühren und -kosten und kann entweder nur einen Teil oder die Gesamtheit dieser Gebühren und Kosten abdecken (nach alleinigem Ermessen der WMF). Dies umfasst nicht die Zahlung von Bußgeldern, Entschädigungszahlungen (inklusive jeglicher Anwaltskosten) oder anderen Beschlüssen.
'''Wir kontrollieren nicht'''. Durch die Unterstützung aus diesem Programm erwachsen der WMF keinerlei Rechte oder Möglichkeiten zur Kontrolle über die Aktivitäten von Nutzern. Durch diese Unterstützung entsteht keinerlei Geschäfts-, Angestellten- oder Vertragspartnerverhältnis oder eine andere rechtliche Beziehung mit der WMF. Die Bereitstellung von Unterstützung ist nicht notwendigerweise als Befürwortung der Handlungen eines Nutzers mit einer Support-Funktion vor oder nach Erhalt der Unterstützung zu verstehen.
'''Das Rechtsbeihilfeprogramm kann von uns geändert werden'''. Wir überwachen die Effektivität des Programms und gewährleisten Flexibilität bei dessen Verwaltung und können daher von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen Änderungen an dem Rechtsbeihilfeprogramm durchführen, was unter Umständen auch eine Einstellung des Programms beinhalten kann, sollte sich dies als notwendig erweisen. Abhängig von den Erfordernissen des Programms behalten wir uns das Recht vor, diese Änderungen zu jeder Zeit, aus jedem Grund und ohne Vorankündigung durchzuführen.
'''Wir unterliegen Budgetvorgaben'''. Das Programm startet mit einem festgelegten Betrag zweckgebundener Mittel. Sollten diese Mittel jemals erschöpft sein, trifft die WMF eine Entscheidung darüber, ob das Programm verlängert werden soll.
== {{int string|Conclusion}} ==
Die harte Arbeit und das Engagement unserer Nutzer mit Support-Funktionen bleiben oft unerwähnt. Über das Rechtsbeihilfeprogramm möchte die WMF, wie im Dokument angegeben, eine Umgebung schaffen, die diesen wichtigen Mithelfern im unwahrscheinlichen Fall von rechtlichen Schritten Unterstützung bietet. Wir hoffen, dass wir dieses Programm niemals in Anspruch nehmen müssen. Sollte sich jedoch die Notwendigkeit ergeben, soll es den wichtigen Freiwilligen helfen, die zusammen mit vielen anderen zum Wachstum und zur Entwicklung von Wikimedia beitragen.
== {{int string|Notes}} ==
<references>
<ref name="funds_for_a_lawyer">Nach eigenem Ermessen der WMF kann das Rechtsbeihilfeprogramm in absoluten Ausnahmefällen finanzielle Mittel für einen Anwalt bereitstellen, bevor rechtliche Schritte gegen einen Nutzer mit einer Support-Funktion eingeleitet werden, wenn eine ernstzunehmende Drohung besteht, frühe Rechtsberatung in höchstem Maße angeraten ist und die weiteren Anforderungen des Programms erfüllt sind.</ref>
</references>
<blockquote>'''''{{Disclaimer for translation|textonly=yes}}'''''</blockquote>
[[Category:Legal Fees Assistance Program{{#translation:}}]]
[[Category:Legal documentation{{#translation:}}]]
ifpw26fkmqrvv3ws3uqvw6n0306gims
Legal:Notices received from search engines
102
23313
519273
519111
2025-07-02T17:01:02Z
KFrancis (WMF)
843
/* Content removal notices for all wikis */
519273
wikitext
text/x-wiki
<div style="background-color: #F8F8F8; padding: 1em; border-radius: 1em">
For context, see these two blog posts:
:"[[wmfblog:2014/08/06/wikipedia-pages-censored-in-european-search-results/|Wikipedia pages censored in European search results]]" <small>(by Wikimedia Foundation General Counsel Geoff Brigham and Legal Counsel Michelle Paulson, August 6, 2014)</small>
:"[[wmfblog:2014/08/06/european-court-decision-punches-holes-in-free-knowledge/|European court decision punches holes in free knowledge]]" <small>(by Wikimedia Foundation Executive Director Lila Tretikov, August 6, 2014)</small>
</div>
<br />
== Notices received from search engines ==
The information below details notices received by the Wikimedia Foundation when search engines intend to indefinitely remove links to Wikipedia articles and other online Wikimedia media content from their results. We have also received removal notices concerning other types of pages, such as discussion and user pages. The number of links removed for each type of page for which we have received removal notices can be found in the table below.
We do not know who requested each removal. Please note that the subject of the affected webpage may not be the individual or organization that made the underlying request -- we believe anyone can request the removal of a webpage from search results.
The community is, as always, free to exercise its editorial discretion and address the referred content as appropriate under community policies and practices.
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After a 2023 ruling in a Swedish court (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:62022CJ0026), Google has stopped informing website owners what pages it has removed from its search results under European “right to be forgotten” rules (https://www.theguardian.com/technology/2024/feb/15/google-stops-notifying-publishers-of-right-to-be-forgotten-removals-from-search-results ). Due to the lack of searchable information, we will not post notices that do not contain URL information, however all notices received will continue to be tallied on the ‘Content removal notices for all wikis’ tables listed in this page.
We are not aware of other search engines' processes or the number of requests they are receiving and granting. Search engines are not required by law to provide notices, so we appreciate the companies who share our commitment to free speech and transparency. Compelled censorship is unacceptable, but compelled censorship without notice is unforgivable.
=== Content removal notices for all wikis ===
<br />
{| class="wikitable sortable"
!<small>Projects Affected
!<small>Notices July 1-Dec 31, 2014
!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2014
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2015
!<small>Links removed Jan 1-June 30, 2015
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!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2015
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2016
!<small>Links removed Jan 1-June 30, 2016
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!<small>Links Removed Jan 1-June 30, 2019
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|Chinese WP
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|Croatian WP || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
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|1
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|Danish WP || 1 || 1 || 1|| 1|| 0 || 0 || 0 || 0
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|2
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|1
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|Dutch WP || 4 || 4 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0 || 0
|
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|3
|3
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|7
|-
|English WP || 7 || 7 || 2 || 2 || 5 || 6 || 4 || 4
|11
|14
|
|1
|1
|1
|4
|4
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|12
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|14
|17
|17
|-
|Simple English WP
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|2
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|-
|English Wikinews || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|
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|1
|1
|1
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|Esperanto WP || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 1 || 0 || 0
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|Finnish WP || 2 || 2 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|1
|1
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|3
|3
|2
|2
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|7
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|-
|French WP || 5 || 5 || 4 || 4 || 2 || 2 || 3 || 3
|3
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|4
|4
|4
|3
|3
|3
|3
|12
|13
|8
|8
|-
|French Wikiquote || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|
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|French Wikiversity || 1 || 2 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
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|French Wikinews
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|German WP || 6 || 7 || 5 || 5 || 2 || 2 || 2 || 2
|3
|3
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|3
|3
|3
|3
|3
|4
|4
|9
|9
|4
|4
|-
|German Wikisource || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
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|Greek Wikpedia
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|0
|0
|0
|0
|0
|1
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|1
|1
|1
|1
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|Hebrew WP || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 1
|
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|Hungarian WP || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|
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|2
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|Indonesian WP
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|Italian WP || 3 || 3 || 0 || 0 || 1 || 1 || 0 || 0
|
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| 1
| 1
|3
|3
|5
|5
|14
|14
|8
|8
|-
|Italian Wikinews || 0 || 0 ||1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0
|
|
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|1
|1
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|-
|Kabyle WP
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|1
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|Malasian WP
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|1
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|-
|Norwegian WP || 1 || 2 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|
|
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|1
|1
|
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|
|4
|4
|2
|2
|-
|Polish WP || 2 || 2 || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0
|
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|1
|1
|
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|1
|1
|1
|1
|-
|Romanian WP ||1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|
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|-
|Serbian WP
|0
|0
|0
|0
|0
|0
|0
|0
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|1
|1
|1
|1
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|-
|Slovak WP || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 1 || 0 || 0
|
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|-
|Slovenian WP || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|
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|1
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|1
|-
|Spanish WP || 2 || 2 || 0 || 0 || 1 || 1 || 1 || 1
|
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|-
|Turkish Wikipedia
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|1
|1
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|2
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|-
|Wiki Commons || 7 || 8 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0 || 0
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|3
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|3
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|Swedish WP
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|1
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|Western Frisian
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|2
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|Wikidata
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|1
|1
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|-
|Wikimedia || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0
|
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|Wikinews
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|'''Totals'''||'''44'''||'''48'''||'''16'''||'''16'''||'''16'''||'''17'''||'''12'''||'''12'''
|'''19'''
|'''22'''
|
|'''12'''
|'''12'''
|'''12''<nowiki/>'''''
|'''29'''
|'''34'''
|'''35'''
|'''36'''
|'''69'''
|'''106'''
|'''63'''
|'''72'''
|}
<br />
{| class="wikitable sortable"
!<small>Projects Affected
!<small>Notices July 1-Dec 31, 2020
!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2020
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2020
!<small>Links removed Jan 1-June 30, 2020
!<small>Notices July 1-Dec 31, 2021
!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2021
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2021
!<small>Links removed Jan 1-June 30, 2021
!<small>Notices July 1-Dec 31, 2022
!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2022
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2022
!<small>Links removed June 1-June 30, 2022
!<small>Notices July 1-Dec 31, 2023
!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2023
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2023
!<small>Links removed Jan 1-June 30, 2023
!<small>Notices July 1-Dec 31, 2024
!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2024
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2024
!<small>Links removed Notices Jan 1-June 30, 2024
|-
|Azerbaijani WP
|
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|Basque WP || || || || || 1|| 1|| 1||1
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|Bulgarian WP || || || || || || || ||
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|-
|Catalan WP || || || || || 1|| 1|| 1||1
|
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|3
|3
|
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|2
|2
|-
|Chinese WP
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|-
|Croatian WP || || || || || || || ||
|
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|
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|
|-
|Danish WP || 1|| 1|| || || || || ||
|1
|1
|
|
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|Dutch WP || 5|| 5|| 8|| 8|| 7|| 7|| 1||1
|2
|2
|6
|6
|3
|3
|9
|9
|4
|4
|2
|2
|-
|English WP || 4|| 4|| 8|| 8|| 10|| 10|| 12||12
|32
|34
|26
|26
|28
|28
|31
|31
|46
|46
|85
|113
|-
|Simple English WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|1
|1
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|-
|English Wikiversity
|
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|
|
|1
|1
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
|
|
|-
|English Wikinews || || || || || 1|| 1|| 1||1
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Esperanto WP || || || || || || || ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Finnish WP || || || || || 1|| 1|| 4||4
|
|
|3
|3
|3
|3
|4
|4
|1
|1
|2
|2
|-
|French WP || 3|| 3|| 5|| 5|| 16|| 16|| 8||8
|10
|10
|14
|14
|24
|25
|24
|24
|18
|18
|39
|39
|-
|French Wikiquote || || || || || || || ||
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
|-
|French Wikiversity || || || || || || || ||
|
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|-
|French Wikinews
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|German WP || 3|| 3|| 8|| 8|| 8|| 8|| 13||13
|8
|8
|14
|14
|29
|33
|17
|17
|10
|10
|62
|62
|-
|German Wikinews
|
|
|
|
|1
|1
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|German Wikiversity
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
|
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|
|-
|German Wikisource || || || || || || || ||
|
|
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|-
|Greek Wikpedia
|
|
|2
|2
|
|
|
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|
|
|
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|
|-
|Hebrew WP || || || || || || || ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Hungarian WP || 1|| 1|| 1|| 1|| || || ||
|1
|1
|2
|2
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|Indonesian WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|Italian WP || 4|| 4|| 11|| 11|| 8|| 8|| 5||5
|5
|5
|10
|10
|4
|4
|10
|10
|4
|4
|3
|3
|-
|Italian Wikinews || || || || || || || ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Kabyle WP
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Norwegian WP || 1|| 1|| 2|| 2|| || || 4||4
|1
|1
|2
|2
|
|
|1
|1
|3
|3
|
|
|-
|Polish WP || 3|| 3|| 2|| 2|| 1|| 1|| 1||1
|
|
|1
|1
|2
|2
|4
|4
|1
|1
|
|
|-
|Portuguese WP
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Romanian WP || 3|| 3|| 3|| 3|| || || 1||1
|
|
|
|
|
|
|
|
|1
|1
|
|
|-
|Serbian WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|1
|1
|-
|Slovak WP || 2|| 2|| || || || || ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|2
|2
|-
|Slovenian WP || || || || || || || ||
|
|
|
|
|
|
|2
|2
|
|
|
|
|-
|Spanish WP || || || || || || || 3||3
|4
|4
|2
|2
|6
|6
|19
|19
|1
|1
|6
|6
|-
|Turkish Wikipedia
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|1
|1
|-
|Wiki Commons || 2|| 2|| 7|| 7|| 15|| 15|| 8||8
|
|
|13
|13
|15
|15
|12
|12
|18
|18
|17
|17
|-
|Swedish WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|2
|2
|1
|1
|3
|3
|
|
|1
|1
|6
|6
|-
|Western Frisian
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Wikidata
|
|
|1
|1
|
|
|1
|1
|6
|6
|3
|3
|7
|7
|8
|8
|6
|6
|8
|8
|-
|Wikimedia || || || || || || || ||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Wikinews
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Wikipedia
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
|46
|46
|
|
|-
|'''Totals'''|| '''32'''|| '''32'''|| '''61'''|| '''61'''|| '''70'''|| '''70'''|| '''65'''||'''65'''
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|'''100'''
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|'''148'''
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|'''161'''
|'''236'''
|'''264'''
|}
{| class="wikitable"
|+
!<small>Projects Affected
!<small>Notices July 1-Dec 31, 2025
!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2025
!<small>Notices Jan 1-June 30, 2025
!<small>Links removed Jan 1-June 30, 2025
!
!
!
!
|-
|Azerbaijani WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Basque WP
|
|
|3
|3
|
|
|
|
|-
|Bulgarian WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Catalan WP
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
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|
|
|
|
|
|
|
|
|-
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|
|
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|
|
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|-
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|
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|
|
|-
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|3
|
|
|
|
|-
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|
|
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|34
|
|
|
|
|-
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|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|English Wikinews
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
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|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Finish WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|French WP
|
|
|21
|21
|
|
|
|
|-
|French Wikinews
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|German WP
|
|
|14
|14
|
|
|
|
|-
|German Wikinews
|
|
|2
|2
|
|
|
|
|-
|German Wikisource
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
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|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|Hebrew WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Hungarian WP
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|Indonesian WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Italian WP
|
|
|8
|8
|
|
|
|
|-
|Italian Wikinews
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Norwegian WP
|
|
|3
|3
|
|
|
|
|-
|Polish WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Portuguese WP
|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|Romanian WP
|
|
|2
|2
|
|
|
|
|-
|Serbian WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
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|
|
|1
|1
|
|
|
|
|-
|Slovenian WP
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Spanish WP
|
|
|4
|4
|
|
|
|
|-
|Turkish WP
|
|
|2
|2
|
|
|
|
|-
|Wiki Commons
|
|
|37
|37
|
|
|
|
|-
|Swedish WP
|
|
|2
|2
|
|
|
|
|-
|Wikidata
|
|
|5
|12
|
|
|
|
|-
|Wikimedia
|
|
|
|
|
|
|
|
|-
|Wikinews
|
|
|2
|2
|
|
|
|
|-
|Wikipedia
|
|
|88
|88
|
|
|
|
|-
|'''Totals'''
|
|
|'''239'''
|'''248'''
|
|
|
|
|}
=== English Wikipedia ===
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=== Basque Wikipedia ===
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=== Chinese Wikipedia ===
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=== Danish Wikipedia ===
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=== Dutch Wikipedia ===
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=== Finnish Wikipedia ===
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=== Norwegian Wikipedia ===
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=== Polish Wikipedia ===
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=== Slovak Wikipedia ===
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=== Slovenian Wikipedia ===
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=== Swedish Wikipedia ===
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=== Western Frisian ===
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=== Wikidata ===
<br />
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=== Wikimedia Commons ===
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=== Wikinews (French) ===
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=== Non content removal notices for all wikis ===
{| class="wikitable sortable"
! <small>Other types of pages removed from search results
! <small>Notices July 1-Dec 31, 2014
! <small>Links removed July 1-Dec 31, 2014
! <small>Notices Jan 1-June 30, 2015
! <small>Links removed Jan 1-June 30, 2015
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! <small>Links removed July 1-Dec 31, 2015
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!<small>Links removed July 1-Dec 31, 2016
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!<small>Links removed Jan 1 - June 30, 2019
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|10
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|'''Totals''' || '''20''' || '''76''' || '''13''' || '''16''' || '''6''' || '''6'''
|'''9'''
|'''10'''
|'''8'''
|'''9'''
|'''8'''
|'''8'''
|'''9'''
|'''9'''
|'''11'''
|'''16'''
|'''9'''
|'''9'''
|'''21'''
|'''21'''
|}
[[Category:Notices received from search engines| ]]
[[Category:Content not setup for translation]]
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Legal:Wikimedia Foundation Data Retention Guidelines/de
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515129
2025-07-03T08:30:42Z
Ameisenigel
1143
519281
wikitext
text/x-wiki
<languages />
== {{int string|Introduction}} ==
Daten sind wichtig. Sie sind einer der Wege über die wir lernen können und durch die wir als Organisation und Bewegung wachsen, und die uns zeigen, wie wir helfen können, unsere Projekte für diejenigen zu verbessern, die diese zum Lernen, Teilen oder Inhalte erstellen nutzen. Gleichzeitig haben wir uns dazu verpflichtet, deine privaten Daten „für die kürzestmögliche Zeit zu speichern, die zum Zwecke der Instandhaltung, zum Verständnis und zur Verbesserung der Wikimedia-Seiten erforderlich ist und die sich aus unseren Verpflichtungen aus dem US-Recht ergibt“ (Zitat aus der [[Special:MyLanguage/Policy:Privacy policy|Datenschutzrichtlinie]] der Wikimedia-Stiftung).
Dieses Dokument hilft zu erklären, wie wir die vertragliche Bindung erfüllen, indem wir unsere Richtlinien beschreiben für Datenspeicherung, Systemdesign und laufendes Überprüfen sowie Instandhaltung. Diese Richtlinien sind entwicklungsorientiert – sie werden mit der Zeit überarbeitet, um neueste Speichermethoden darzustellen.
<span id="To_what_data_do_these_guidelines_apply?"></span>
== Welche Daten betrifft diese Richtlinie? ==
Diese Richtlinien gelten für alle nicht-öffentlichen Daten, die wir von Wikimedia-Seiten sammeln und die unter die [[Special:MyLanguage/Policy:Privacy policy|Datenschutzrichtlinie]] und [[Special:MyLanguage/Policy:Non-wiki privacy policy|Nicht-Wiki-Datenschutzrichtlinie]] fallen. Unsere [[Special:MyLanguage/Policy:Donor privacy policy|Datenschutzrichtlinie für Spender]] enthält separate Richtlinien zur Datenspeicherung, die für Spenderinformationen gelten.
{{anchor|retention periods}}{{anchor|retentionperiods}}
<span id="How_long_do_we_retain_non-public_data?"></span>
== Wie lange bewahren wir nicht-öffentliche Daten auf? ==
Soweit nicht anders angegeben, speichern wir die folgenden Arten von Daten nicht länger als für die folgend angegebenen Zeiten:
{|class="wikitable"
|+
!Datentyp
!Ursprung
!Beispiele
!Maximale Speicherdauer
|-
| rowspan="2" |Nicht-öffentliche personenbezogene Daten
|Automatisch über einen Benutzer gesammelt (erhobene Daten)
|
*IP-Adressen der Seitenbesucher (betriebsbedingte Daten)
*IP-Adressen von A/B-Testpersonen (analytische Daten)
*Identifizierende User-Agent-Informationen von Seitenbesuchern
|Nach spätestens 90 Tagen werden sie gelöscht, aggregiert oder anonymisiert.
|-
|Kontoeinstellungen
|
*E-Mail-Adresse
|Bis der Benutzer die Kontoeinstellungen löscht oder ändert.
|-
| rowspan="4" |Nicht-personenbezogene Daten
| rowspan="2" |Automatisch von einem Benutzer gesammelt
|
* Von MediaWiki gesammelte Daten über die Aktivität eines Benutzerkontos (z. B. das erste Mal, dass ein Benutzer eine Bearbeitungsseite aufruft, [[:mw:Special:MyLanguage/Manual:User table#user_email_authenticated|Datum und Uhrzeit, zu der ein Benutzer seine E-Mail-Adresse verifiziert]]).
|Unbegrenzt
|-
|
* Durch Ereignisprotokollierung gesammelte Daten, die mit einer Benutzer-ID in Verbindung zu bringen sind (z. B. [[:m:Schema:ServerSideAccountCreation|ob ein Konto auf einem mobilen Gerät erstellt wurde]], [[:m:Schema:GettingStarted|A/B-Test-Daten zur Starthilfe]]).
|Nach spätestens 90 Tagen werden sie gelöscht, aggregiert oder anonymisiert.
|-
|Von einem Benutzer bereitgestellt
|
* Protokolle der Einträge, die in ein Seiten-Suchfeld eingegeben wurden oder Einträge mit vorausgefüllten Links zu der Suchmaschine, die durch den User anschließend aufgerufen wurde.
| Nach spätestens 90 Tagen werden sie gelöscht, aggregiert oder anonymisiert.
|-
|Von einem Benutzer bereitgestellt
|
* Sprache
|Bis der Benutzer die Kontoeinstellungen löscht oder ändert.
|-
|Nicht-personenbezogene Informationen, die nicht mit einem Benutzerkonto verbunden sind.<ref group="T">Im Kontext dieser Tabelle bedeutet „Benutzerkonto“ Benutzername, Benutzer-ID oder IP-Adresse; „Leser“ meint einen Besucher eines Wikimedia-Projekts.</ref>
|Automatisch über verschiedene Benutzer gesammelte Daten
|
* Anzahl bestimmter Ereignisse (z. B. [[:m:Schema:HttpsSupport|erfolgreiche ''HTTPS''-Anfragen]])
|{{tunit|24|Indefinitely}}
|-
|Artikel, die von Lesern aufgerufen wurden
|Automatisch von einem Leser gesammelt
|
* Eine Liste von Artikeln, die von Lesern besucht wurden.
|Nach maximal 90 Tagen, wenn überhaupt gespeichert, dann nur in zusammengefasster Form.
|}
{{Reflist|group=T}}
<span id="How_long_do_we_retain_public_data?"></span>
=== Wie lange bewahren wir öffentliche Daten auf? ===
Wikimedia betreibt Wikipedia und die zugehörigen Projekte als Teil unserer Mission, die Summe des menschlichen Wissens zu sammeln, zu dokumentieren und frei an die Welt zu verteilen. Dementsprechend erstellst du, wenn du einen Beitrag zu einer Wikimedia-Seite leistest, einschließlich auf Benutzer- oder Diskussionsseiten, eine dauerhafte, öffentliche Aufzeichnung jedes von dir hinzugefügten, entfernten oder geänderten Inhalts. Die Versionsgeschichte zeigt, wann dein Beitrag oder deine Löschung erfolgte, sowie deinen Benutzernamen (wenn du angemeldet bist) oder deine IP-Adresse (wenn du nicht angemeldet bist). Wir können deine öffentlichen Beiträge, entweder zusammen mit den öffentlichen Beiträgen anderer oder einzeln verwenden, um neue Funktionen oder datenbezogene Produkte für dich zu erstellen oder um mehr darüber zu erfahren, wie die Wikimedia-Seiten genutzt werden. Wenn du versehentlich deine persönlichen Daten in einem Beitrag zu einer Wikimedia-Seite angegeben hast und diese entfernen lassen möchtest, konsultiere bitte die [[:m:Special:MyLanguage/Oversight policy|Oversight-Richtlinie]] der Gemeinschaft. Denke daran, dass die Transparenz und Integrität der Versiongeschichte unserer Seiten für unsere Mission von entscheidender Bedeutung ist, und dass die Foundation das Recht unserer Community unterstützt, Oversight-Anfragen abzulehnen, um die Projekte zu schützen.
Wenn du ein Konto für die Wikimedia-Projekte erstellst, wirst du aufgefordert, einen Benutzernamen auszuwählen. Benutzernamen werden beibehalten, bis der Benutzer darum bittet, dass das Konto [[:m:Special:MyLanguage/Changing username|umbenannt]] wird oder es den Gemeinschaftsprozess des [[:m:Special:MyLanguage/Courtesy vanishing|Courtesy Vanishing]] durchläuft.
Weitere Informationen findest du in unserer [[Special:MyLanguage/Policy:Privacy policy#use|Datenschutzrichtlinie]].
<span id="Definitions"></span>
== Definitionen ==
Zum Zweck dieser Richtlinie:
*'''Personenbezogene Daten''' sind Informationen, die du uns zur Verfügung stellst oder die wir von dir erheben und die dich identifizieren oder zu deiner persönlichen Identifizierung verwendet werden könnten. Einzelheiten findest du in der [[Special:MyLanguage/Policy:Privacy policy|Datenschutzrichtlinie]] und der [[Special:MyLanguage/Policy:Non-wiki privacy policy|Nicht-Wiki-Datenschutzrichtlinie]] der Wikimedia-Stiftung.
*Einige Beispiele für „öffentliche Informationen“ wären:
**(a) deine IP-Adresse, wenn du bearbeitest, ohne dich anzumelden;
**(b) dein Geschlecht, falls es in deinem Benutzerprofil angegeben ist;
**(c) alle personenbezogenen Daten, die du öffentlich auf den Wikimedia-Seiten preisgibst, wie z. B. dein richtiger Name oder dein Alter.
*Einige Beispiele für Arten von Informationen, die als „nichtöffentliche Informationen“ gelten, sind:
** (a) deine IP-Adresse, wenn du bearbeitest, während du angemeldet bist;
** (b) deine E-Mail-Adresse, falls du uns eine bei der Kontoregistrierung mitgeteilt hast (sie aber nicht veröffentlicht hast); und
** (c) deine allgemeinen Standortinformationen, die von deiner IP-Adresse abgeleitet werden können, wenn du diese nicht veröffentlicht hast. Die Arten von Informationen, die als „nicht öffentlich“ im Gegensatz zu „öffentlich“ gelten, werden in unserer [[Special:MyLanguage/Policy:Privacy policy|Datenschutzrichtlinie]] ausführlicher erklärt.
* Daten sind '''„anonymisiert“''', wenn sie aggregiert oder anderweitig so gespeichert wurden, dass sie nicht mehr zur Identifizierung des Benutzers verwendet werden können.
* Daten sind '''„aggregiert“''', wenn die einem bestimmten Benutzer zugeordneten Daten mit Daten von anderen kombiniert wurden, um allgemeine Trends oder Werte aufzuzeigen, ohne bestimmte Benutzer zu identifizieren.
Ein Beispiel dafür, wie Daten aggregiert werden können, ist:
:Die Verwendung von Bereichen statt spezifischer Zahlen, z. B. die Angabe, dass es „zwischen 1 und 10 Autoren in Sprache X in Land Y“ gibt, anstatt festzuhalten, dass es 4 Autoren gibt.
Begriffe, die in diesem Dokument nicht definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie in der [[Special:MyLanguage/Policy:Privacy policy|Datenschutzrichtlinie]].
<span id="Exceptions_to_these_guidelines"></span>
== Ausnahmen zu dieser Richtlinie ==
Falls wir Ausnahmen zu dieser Richtlinie machen, werden wir die Community mittels Beschreibung der Ausnahme auf dieser Seite informieren.
* Die Daten können in Systemsicherungen über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, der 5 Jahre nicht überschreiten darf.
* Wenn wir eine Umfrage oder andere Forschung durchführen, stellen wir dir eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, in der die Aufbewahrungsfrist für Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) angegeben ist, die durch deine Teilnahme an einer solchen Forschung gesammelt wurden. In bestimmten Fällen können Informationen für Bildungs-, Entwicklungs- oder andere damit zusammenhängende Zwecke auf unbestimmte Zeit aufbewahrt werden, sofern in der entsprechenden Datenschutzerklärung nichts anderes angegeben ist. Solche Informationen können in roher, aggregierter oder anonymisierter Form aufbewahrt werden, bis wir eine Aufforderung des Teilnehmers erhalten, die Informationen zu löschen.
* Forschung im Zusammenhang mit COVID-19: Das Forschungsteam der Wikimedia-Stiftung führt Forschungen zu COVID-19 und seinen Auswirkungen auf Wikipedia durch. Die Aufbewahrung anonymisierter Daten der Leserschaft von Artikeln mit Bezug zu COVID-19 wird es uns ermöglichen, besser zu verstehen, wie die Erstellung von Inhalten priorisiert werden kann, zu verstehen, was mit der Leserschaft passiert, wenn es einen „Schock für das System“ gibt, und die Forschungsgemeinschaft dazu befähigen, solche Fragen zu beantworten. Mit „Artikeln mit Bezug zu COVID-19“ meinen wir Artikel, die mit den Wikidata-Datenobjekten [[:d:Q84263196|COVID-19]], [[:d:Q82069695|SARS-CoV-2]] und [[:d:Q81068910|COVID-19-Pandemie]] verknüpft sind. Zu Vergleichszwecken speichern wir auch Daten von einer kleinen Anzahl von Artikeln, die nichts mit COVID-19 zu tun haben. Um genügend Daten zu sammeln und im Laufe der Zeit ein Bild von der Leserschaft zu erhalten, werden wir diese anonymisierten Daten über die Aufbewahrungsfrist von 90 Tagen hinaus für einen Zeitraum von einem Jahr bis zum 1. März 2021 aufbewahren. (Beachte, dass dies eine einmonatige Verlängerung aufgrund personeller Veränderungen beinhaltet, um den Abschluss des Projekts zu ermöglichen.) Technische Einzelheiten zum Stichproben- und Anonymisierungsprozess findest du auf [//github.com/geohci/covid-19-sessions der Projektseite auf GitHub].
* Bearbeitungsforschung: Es gibt eine kurzfristige Verlängerung für Daten, die im Rahmen von [[:mw:Talk pages project/replying|experimentellen Funktionen zur Verbesserung von Antworten auf Diskussionsseiten]] erhoben wurden. Um ausreichend Daten zu sammeln und zu analysieren, müssen diese Daten über den Standardzeitraum von 90 Tagen hinaus aufbewahrt werden. Die gespeicherten Daten werden innerhalb von 180 Tagen gelöscht, aggregiert oder anonymisiert.
* Zielseiten von Kampagnen: Für bestimmte Veranstaltungen, Kampagnen oder Marketingkanäle können Benutzer Konten auf speziellen Zielseiten erstellen. Nach dem Erstellen ihres Kontos auf diesen Seiten kann die Verknüpfung zwischen ihrem Konto und dessen Ursprung auf unbestimmte Zeit beibehalten werden, sowohl um eine gute Benutzererfahrung für dieses Konto zu bieten als auch für Querschnittanalysen zur Kampagneneffektivität. Wende dich für weitere Informationen an mmiller{{@}}wikimedia.org.
* Erweiterung CampaignEvents: Eine Ausnahme besteht für Daten, die von der [[:mw:Extension:CampaignEvents|Erweiterung CampaignEvents]] erfasst werden. Die Erweiterung sammelt die globalen Benutzer-IDs von Veranstaltungsorganisatoren und Veranstaltungsteilnehmern, sowie welche Veranstaltungen Benutzer organisiert oder besucht haben und wann sich Teilnehmer für eine Veranstaltung registriert haben. Damit die Funktionen der Erweiterung konsistent funktionieren, können die von der Erweiterung CampaignEvents gesammelten Daten auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
* Soundlogo-Wettbewerb: Für die im Rahmen von Wettbewerbsbeiträgen erhobenen Daten gilt eine kurzfristige Verlängerung, damit das Team des Markenstudios die Beiträge in Vorbereitung auf die Bekanntgabe des Gewinners im Februar 2023 auswerten kann. Die gespeicherten Daten werden innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntgabe des Gewinners gelöscht, aggregiert oder anonymisiert.
* Webrequest-Tabelle: Es gibt eine kurze, einmalige Verlängerung für Daten aus der Tabelle wmf.webrequest. Diese Daten müssen länger als üblich aufbewahrt werden, während wir eine große Menge automatisierten Datenverkehrs untersuchen, der sich auf unsere Leserzahlen auswirkt. Die Daten werden über die normale Löschfrist von 90 Tagen hinaus für weitere 90 Tage aufbewahrt. Nach den 180 Tagen werden die betroffenen Daten gelöscht und die Speicherungseinstellungen auf 90 Tage zurückgesetzt.
* In seltenen Fällen müssen wir oder bestimmte Benutzer mit bestimmten administrativen Rechten, wie in unserer Datenschutzrichtlinie beschrieben, deine personenbezogenen Daten, einschließlich deiner IP-Adresse und User-Agent-Informationen, möglicherweise so lange aufbewahren, wie dies vernünftigerweise erforderlich ist (was länger als der in der obigen Tabelle beschriebene Zeitraum sein kann), um:
** unsere Nutzungsbedingungen, diese [[Special:MyLanguage/Policy:Privacy policy#sharing|Datenschutzrichtlinie]] oder Richtlinien der Stiftung oder der Benutzergemeinschaft durchzusetzen oder potenzielle Verstöße gegen sie zu untersuchen;
** Ermittlungen anzustellen und uns gegen rechtliche Drohungen oder Klagen zu verteidigen;
** zum Schutz vor Vandalismus und Missbrauch beizutragen, die Belästigung anderer Benutzer zu bekämpfen und generell zu versuchen, störendes Verhalten auf den Wikimedia-Seiten zu minimieren;
** einen unmittelbar bevorstehenden und schweren körperlichen Schaden oder den Tod einer Person zu verhindern oder um unsere Organisation, Mitarbeiter, Angestellte, Benutzer oder die Öffentlichkeit zu schützen; oder
** potenziellen Spam, Malware, Betrug, Missbrauch, rechtswidrige Aktivitäten sowie Sicherheits- oder technische Probleme zu erkennen, zu verhindern oder anderweitig zu bewerten und anzugehen.
<span id="Audits_and_improvements"></span>
== Prüfungen und Verbesserungen ==
Die Stiftung verpflichtet sich zur kontinuierlichen Bewertung und Verbesserung dieser Richtlinien und zu regelmäßigen Überprüfungen, um solche Verbesserungen zu identifizieren. Wenn wir Änderungen an bestehenden Systemen vornehmen, werden wir diese Richtlinien aktualisieren, um unsere sich ändernden Praktiken widerzuspiegeln.
<span id="Design_of_new_systems"></span>
== Design neuer Systeme ==
Um diese Datenaufbewahrungsfristen und unsere allgemeine Datenschutzrichtlinie zu unterstützen, werden neue Werkzeuge und Systeme, die von der Stiftung implementiert werden, unter Berücksichtigung des Datenschutzes entwickelt. Dazu gehören:
:*Einbeziehung dieser Richtlinien zur Datenspeicherung als Anforderungen während des Designprozesses;
:*Rechtsberatung während des Design- und Entwicklungsprozesses; und
:*Einbeziehung von Datenschutzerwägungen in den Prozess der Codeüberprüfung.
<span id="Ongoing_handling_of_new_information"></span>
== Laufender Umgang mit neuen Daten ==
Trotz unserer größten Anstrengungen bei der Entwicklung und Bereitstellung neuer Systeme können wir gelegentlich personenbezogene Daten auf eine Weise aufzeichnen, die diesen Richtlinien nicht entspricht. Wenn wir ein solches Versehen entdecken, werden wir die Richtlinien umgehend einhalten, indem wir die Informationen gegebenenfalls löschen, aggregieren oder anonymisieren.
== {{int|wm-commonstrings-contactus}} ==
Falls Du der Meinung bist, dass möglicherweise gegen diese Richtlinie verstoßen wurde oder falls Du Fragen oder Kommentare zur Einhaltung der Richtlinie hast, kontaktiere uns bitte unter privacy{{@}}wikimedia.org.
{{Privacy policy navigation 2|nocat=1}}
__NOEDITSECTION__
[[Category:Privacy policy{{#translation:}}]]
jtu9g6hu0wn61qdqkai7yyajnpuses2
Translations:Legal:Wikimedia Foundation Legal Fees Assistance Program/6/de
1198
94472
519282
452681
2025-07-03T08:32:51Z
Ameisenigel
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wikitext
text/x-wiki
* [[$1|Administratoren]]
* Vermittler (Arbitration Clerks) siehe z. B. [[$2|englische Wikipedia-Vermittler]], [[$3|russische Wikipedia-Vermittler]]
* [[$4|Mitglieder des Schiedsgerichts (Arbitration Committee members)]]
* [[$5|Bürokraten (Bureaucrats)]]
* [[$6|Nutzer mit Checkuser-Berechtigung (Checkuser permission users)]]
* [[$7|Mitglieder des Support-Teams (Email response team members) ]]
* [[$8|Mitglieder der Ombuds-Kommission (Ombuds Commission members)]]
* [[$9|Benutzer mit Oversight-Berechtigung (oversight permission users) ]]
* [[$10|Stewards]]
* [[$11|Mitglieder des Koordinationskomitees des Universellen Verhaltenskodex]]
pw7oq3zeyhqnhailih2x1cb0s2f58vp
Legal:Wikimedia Foundation Country and Territory Protection List/de
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115386
519279
513442
2025-07-03T08:27:32Z
Ameisenigel
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wikitext
text/x-wiki
<languages />
{{Disclaimer for translation}}
Transparenz ist ein Eckpfeiler des Wikimedia Movements - daher ist es uns sehr wichtig, welche Daten wir veröffentlichen und wie wir sie veröffentlichen. Im Einklang mit unseren [[Special:MyLanguage/Legal:Data publication guidelines|Richtlinien zur Datenveröffentlichung]] ist es unser Ziel, genaue Informationen über unsere Projekte bereitzustellen, ohne dabei die Risiken für die Privatsphäre und andere Sicherheitsrisiken zu erhöhen, denen unsere Communities ausgesetzt sein könnten, wenn sie zu unseren Projekten beitragen.
Die Richtlinie für Länder- und Gebietsschutzlisten zielt darauf ab, die Fähigkeit der Wikimedia Foundation zu verbessern, Informationen zu veröffentlichen und die persönlichen Daten der Beitragenden zu schützen, während gleichzeitig die Möglichkeit für alle erhalten bleibt, sicher zu unseren Projekten online beizutragen, und zwar im Einklang mit der Verpflichtung der Foundation, die Rechte der Wikimedianer/innen auf Privatsphäre zu wahren, wie sie in ihrer [[Special:MyLanguage/Policy:Human Rights Policy|Menschenrechtsrichtlinie]] dargelegt ist. Die Veröffentlichung exakter Werte von hochrangigen, scheinbar anonymen Statistiken setzt die Beitragenden dem Risiko der [[{{lwp|Data re-identification}}|Daten-Re-Identifizierung]] oder [[{{lwp|Reconstruction attacks}}|Rekonstruktionsamgriffen]] aus. Deshalb berücksichtigt dieses Update der Richtlinien für Länder- und Gebietsschutzlisten die Möglichkeit, dass [[{{lwp|Differential privacy}}|Differential Privacy]] einzelne Beitragende und Beiträge statistisch verschleiern kann. Dieses Update ermöglicht mehr Flexibilität und Nuancierung, ohne die Sicherheit unserer Communities zu gefährden. So können wir mehr Daten veröffentlichen und den Bedürfnissen der Communities besser gerecht werden.
<span id="Process"></span>
== Prozess ==
Die Liste wird vom [[m:Special:MyLanguage/Wikimedia Foundation/Legal/Global Advocacy|Global Advocacy Team]] der Wikimedia Foundation gepflegt. Das Team verlässt sich auf die Einschätzungen angesehener internationaler Menschenrechts-NGOs, um das potenzielle Risiko für Wikimedia-Benutzer/innen zu bewerten. Jedes Jahr erstellt [//rsf.org/en Reporter ohne Grenzen] eine Bewertung für Hunderte von Ländern und Gebieten (basierend auf einer Überprüfung politischer, wirtschaftlicher, gesetzlicher, sozialer und sicherheitspolitischer Faktoren), die die journalistische Sicherheit in jedem Land angibt. In ähnlicher Weise erstellt [//freedomhouse.org/expanding-freedom-and-democracy Freedom House] eine jährliche Bewertung der Internetfreiheit für fast 80 Länder und Gebiete (auf der Grundlage eines Fragebogens, der Zugangshindernisse, Einschränkungen des Inhalts und Verletzungen der Benutzer/innen-Rechte evaluiert).
Diese Signale sind höchst glaubwürdig und dynamisch und werden jedes Jahr von Expert/innen aktualisiert. Diese unabhängigen Daten ermöglichen es uns, unsere eigenen Modelle zu iterieren und geben jeder Person mit Zugang zu sensiblen Daten eine Reihe von Leitlinien zur Risikominimierung an die Hand. Sie geben der Wikimedia Foundation auch ein Gefühl für das relative Risiko, dass Regierungen oder andere Parteien gegen Mitglieder der Wikimedia-Community wegen ihres Verhaltens auf der Plattform (z. B. Bearbeiten und Lesen) vorgehen. Wenn möglich, werden die beiden Werte gemittelt und von 100 abgezogen, um einen zusammengesetzten Risikowert zu erhalten, wobei 0 die geringste und 100 die höchste Wahrscheinlichkeit darstellt, dass gegen Mitglieder der Community wegen ihres Verhaltens auf der Plattform vorgegangen wird.<ref>Wenn es keine zwei Ergebnisse gibt, greifen wir auf das einzelne Ergebnis zurück, das wir von einer der NGOs haben.</ref>
Anhand der Gesamtpunktzahl ordnen wir dann jedes Land oder Gebiet in eine von vier Kategorien ein:
* '''0 bis 60 — geringeres Risiko''': In diesen Ländern und Gebieten ist das Risiko geringer, dass gegen Mitglieder der Wikimedia-Community wegen Aktivitäten auf der Plattform vorgegangen wird. Die Wikimedia Foundation kann aggregierte Daten über diese Länder und Gebiete veröffentlichen, solange sie mit den in den [[Special:MyLanguage/Legal:Data publication guidelines|Datenveröffentlichungsrichtlinien]] festgelegten Mindestschwellen übereinstimmen.
* '''60 bis 67.5 — mittleres Risiko''': Für diese Länder und Gebiete besteht ein mittleres Risiko, dass gegen Mitglieder der Wikimedia-Community wegen Aktivitäten auf der Plattform vorgegangen wird. Die Wikimedia Foundation kann aggregierte Daten über sie nur unter Anwendung des differenzierten Datenschutzes veröffentlichen, so dass jeder Nutzer der Daten (im schlimmsten Fall) höchstens 5 % mehr Gewissheit über das Vorhandensein oder Fehlen einer betroffenen Person im Datensatz hat.<ref>Dies entspricht einem Datenschutzverlust (Epsilon-Wert) ≤ 0,2 für eine Datenfreigabe.</ref>
* '''67.5 bis 75 — höheres Risiko''': In diesen Ländern und Gebieten besteht ein höheres Risiko, dass gegen Mitglieder der Wikimedia-Community wegen Aktivitäten auf der Plattform vorgegangen wird. Die Wikimedia Foundation kann aggregierte Daten über sie nur unter Anwendung des differenzierten Datenschutzes veröffentlichen, so dass jeder Nutzer der Daten (im schlimmsten Fall) höchstens 2,5 % mehr Gewissheit über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer betroffenen Person in dem Datensatz hat.<ref>Dies entspricht einem Datenschutzverlust (Epsilon-Wert) ≤ 0,1 für eine Datenfreigabe.</ref>
* '''75 bis 100 — nicht veröffentlicht''': In diesen Ländern und Gebieten ist das Risiko am größten, dass gegen Mitglieder der Wikimedia-Community wegen Aktivitäten auf der Plattform vorgegangen wird. Aus Gründen der Sicherheit der Benutzer/innen und Autor/innen veröffentlicht die Wikimedia Foundation keine aggregierten Daten über sie.
Einige Länder und Gebiete sind nicht in der Länder- und Gebietsschutzliste enthalten, weil sie nicht genügend zugehörige Werte aus unseren Datenquellen haben; in diesen Fällen können Expert/innen für Datenschutz und Menschenrechte über ihre Risikokategorie entscheiden.
<span id="Country_and_territory_protection_list_designations"></span>
==Länder- und Gebietsschutzlistenbezeichnungen==
Im Jahr 2024 sieht die Länder- und Gebietsschutzliste wie folgt aus:
===Mittleres Risiko===
In zwanzig Ländern und Gebieten besteht ein mittleres Risiko, dass gegen Community-Mitglieder wegen Aktivitäten auf Plattformen vorgegangen wird: Afghanistan, Aserbaidschan, Bangladesch, Dschibuti, Äthiopien, Honduras, Irak, Kasachstan, Kuwait, Laos, Nicaragua, Oman, Pakistan, Palästina, Sudan, Tadschikistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Venezuela und Jemen.
===Höheres Risiko===
In acht Ländern und Gebieten besteht ein höheres Risiko, dass gegen Community-Mitglieder wegen Aktivitäten auf Plattformen vorgegangen wird: Bahrain, Belarus, Ägypten, Eritrea, Russland, Saudi-Arabien, Türkiye und Turkmenistan.
===Nicht veröffentlicht===
In neun Ländern und Gebieten besteht das höchste Risiko, dass aufgrund von Aktivitäten auf Plattformen Maßnahmen gegen Community-Mitglieder ergriffen werden, so dass es zu riskant ist, Daten darüber zu veröffentlichen: China, Hongkong, Kuba, Iran, Macao, Myanmar, Nordkorea, Syrien und Vietnam.
<span id="Full_country_and_territory_list"></span>
=== Vollständige Länder- und Gebietsliste ===
{{collapse top|title=Länder- und Gebietsschutzliste (vollständige Liste)}}
{| class="wikitable sortable"
! Land !! Wertung !! Geschützt? (Ja/Nein) !! Risiko-Bestimmung
|-
| {{country|1=Afghanistan}} || {{formatnum:60.25}} || {{int string|1=Yes}} || {{tunit|1=17|2=Medium risk}}
|-
| {{country|1=Albania}} || {{formatnum:42.14}} || {{int string|1=No}} || Geringeres Risiko
|-
| {{country|1=Algeria}} || {{formatnum:54.26}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Andorra}} || {{formatnum:24.95}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Angola}} || {{formatnum:46.35}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Anguilla}} (OECS) || {{formatnum:41.64}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Antigua and Barbuda}} ({{tunit|1=32|2=OECS}}) || {{formatnum:41.64}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Argentina}} || {{formatnum:26.82}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Armenia}} || {{formatnum:28.70}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Australia}} || {{formatnum:22.88}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Austria}} || {{formatnum:22.70}} || {{int string|1=No}} || {{tunit|1=29|2=Lower risk}}
|-
| {{country|1=Azerbaijan}} || {{formatnum:61.54}} || {{int string|1=Yes}} || {{tunit|1=17|2=Medium risk}}
|-
| {{country|1=Bahrain}} || {{formatnum:70.71}} || {{int string|1=Yes}} || {{tunit|1=19|2=Higher risk}}
|-
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<span id="Usage"></span>
== Verwendung ==
Der programmgesteuerte Zugriff auf die Liste (beispielsweise für eine Datenpipeline oder eine Datenanalyse) kann auf zwei Arten erfolgen:
* Die Tabelle <code>canonical_data.countries</code> im [[wikitech:Data Platform/Data Lake|Data Lake]].
* Die [[GitLab:repos/movement-insights/canonical-data/-/blob/main/country/countries.tsv|Quelldatei]] wird auf [[:mw:Special:MyLanguage/GitLab|GitLab]] bereitgestellt. Das [[GitLab:repos/movement-insights/canonical-data/-/tree/main/country/README.md|Daten-Wörterbuch]] ist im gleichen Repositorium verfügbar.
== {{int string|1=Notes}} ==
{{reflist}}
[[Category:Legal documentation{{#translation:}}]]
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Translations:Legal:Wikimedia Foundation Country and Territory Protection List/5/de
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2025-07-03T08:27:31Z
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Die Liste wird vom [[$0|Global Advocacy Team]] der Wikimedia Foundation gepflegt. Das Team verlässt sich auf die Einschätzungen angesehener internationaler Menschenrechts-NGOs, um das potenzielle Risiko für Wikimedia-Benutzer/innen zu bewerten. Jedes Jahr erstellt [$1 Reporter ohne Grenzen] eine Bewertung für Hunderte von Ländern und Gebieten (basierend auf einer Überprüfung politischer, wirtschaftlicher, gesetzlicher, sozialer und sicherheitspolitischer Faktoren), die die journalistische Sicherheit in jedem Land angibt. In ähnlicher Weise erstellt [$2 Freedom House] eine jährliche Bewertung der Internetfreiheit für fast 80 Länder und Gebiete (auf der Grundlage eines Fragebogens, der Zugangshindernisse, Einschränkungen des Inhalts und Verletzungen der Benutzer/innen-Rechte evaluiert).
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Translations:Legal:Wikimedia Foundation Data Retention Guidelines/106/de
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text/x-wiki
Webrequest-Tabelle: Es gibt eine kurze, einmalige Verlängerung für Daten aus der Tabelle $1. Diese Daten müssen länger als üblich aufbewahrt werden, während wir eine große Menge automatisierten Datenverkehrs untersuchen, der sich auf unsere Leserzahlen auswirkt. Die Daten werden über die normale Löschfrist von 90 Tagen hinaus für weitere 90 Tage aufbewahrt. Nach den 180 Tagen werden die betroffenen Daten gelöscht und die Speicherungseinstellungen auf 90 Tage zurückgesetzt.
0315amdy0amag60dtys5lah22dekaq6
Translations:Archive:Wikipedia Reading Lists Browser Extension Privacy Policy/Page display title/de
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Archive:Datenschutzrichtlinie der Browser-Erweiterung für Wikipedia-Leselisten
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Endowment:Bylaws of the Wikimedia Endowment/de
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<span id="ARTICLE_I:_PRINCIPAL_OFFICE"></span>
== ARTIKEL I: HAUPTSITZ ==
Der Hauptsitz dieses Unternehmens befindet sich in der Stadt San Francisco, Kalifornien.
<span id="ARTICLE_II:_MEMBERSHIP"></span>
== ARTIKEL II: MITGLIEDSCHAFT ==
Dieses Unternehmen hat keine stimmberechtigten Mitglieder, der Vorstand kann jedoch per Beschluss eine oder mehrere Klassen von nicht stimmberechtigten Mitgliedern einrichten und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder festlegen, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen.
<span id="ARTICLE_III:_BOARD_OF_DIRECTORS"></span>
== ARTIKEL III: VORSTAND ==
<span id="Section_1._Powers"></span>
=== Abschnitt 1. Befugnisse ===
Dieses Unternehmen verfügt über die gesetzlich zulässigen Befugnisse. Alle Befugnisse und Tätigkeiten dieses Unternehmens werden vom Vorstand des Unternehmens direkt oder, falls delegiert, unter der Leitung des Vorstands ausgeübt und verwaltet.
<span id="Section_2._Number_of_Directors;_Qualifications_and_Composition_of_the_Board"></span>
=== Abschnitt 2. Anzahl der Direktoren; Qualifikationen und Zusammensetzung des Vorstands ===
Die Anzahl der Direktoren beträgt mindestens sieben (7) und höchstens fünfzehn (15). Die genaue Anzahl wird von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Vorstands festgelegt. Personen, die derzeit bei der Wikimedia Foundation, einer gemeinnützigen Gesellschaft in Florida ("WMF"), beschäftigt sind oder anderweitig von ihr vergütet werden, sind nicht berechtigt, als Direktoren dieser Gesellschaft zu fungieren. Der Vorstand besteht aus folgenden Sitzen:
(a) Ein Sitz wird von Jimmy Wales gehalten. Dieser Direktorensitz wird als "Direktor als Gründer der Community" bezeichnet, solange Herr Wales ihn innehat. Sollte Herr Wales zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr im Vorstand tätig sein, wird dieser Sitz automatisch in einen allgemeinen Direktorensitz umgewandelt, wie unten in Absatz (c) dieses Abschnitts 2 definiert, und gemäß den Anforderungen dieses Absatzes besetzt.
(b) Mindestens ein Teil der Gesamtzahl der autorisierten Direktoren muss aus Community-Sitzen bestehen. Diese sind für Personen reserviert, die (i) zuvor als Direktoren der WMF tätig waren und (ii) die Perspektiven der Wikimedia-Community einbringen können. Diese Direktorensitze werden als "Community-Direktoren" bezeichnet. Die Mindest- und Höchstzahl der Community-Direktoren wird wie folgt definiert:
# Ein Vorstand aus sieben bis neun (9) Mitgliedern muss mindestens einen Community-Direktor haben, aber nicht mehr als zwei.
# Ein Vorstand aus zehn (10) bis dreizehn (13) Mitgliedern muss mindestens zwei Community-Direktor haben, aber nicht mehr als drei.
# Ein Vorstand aus vierzehn (14) oder 15 Mitgliedern muss drei Community-Direktor haben.
(c) Die übrigen Sitze sollen mit Personen besetzt werden, die über Expertise im Bereich Spendensammlung und/oder Finanzwesen verfügen. Bei der Wahl dieser Direktoren berücksichtigt der Vorstand auch, ob der Kandidat eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften zur Zusammensetzung des Vorstands beiträgt: Leidenschaft für freies Wissen; Fähigkeit, einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit des Vorstands zu leisten; Engagement für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion. Diese Direktorensitze werden als "Allgemeine Direktoren" bezeichnet.
<span id="Section_3:_Limitations_on_Interested_Persons"></span>
=== Abschnitt 3: Beschränkungen für interessierte Personen ===
Zu jeder Zeit dürfen nicht mehr als fünfzehn Prozent (15 %) der Direktoren dieser Gesellschaft interessierte Personen sein. Eine interessierte Person ist entweder:
jede Person, die derzeit von dieser Gesellschaft für in den letzten zwölf Monaten erbrachte Leistungen entschädigt wird, sei es als Vollzeit- oder Teilzeitangestellter, unabhängiger Auftragnehmer oder auf andere Weise, mit Ausnahme einer angemessenen Vergütung, die einem Direktor in seiner Funktion als Direktor gezahlt wird; oder jeder Bruder, jede Schwester, jeder Vorfahre, jeder Nachkomme, Ehegatte, Schwager, Schwägerin, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwiegermutter oder Schwiegervater einer solchen Person.
<span id="Section_4:_Nominations;_Election_and_Term_of_Office_of_Directors"></span>
=== Abschnitt 4: Nominierungen, Wahl und Amtszeit der Direktoren ===
Die jeweils amtierenden Direktoren wählen ihre Nachfolger. Diese müssen von mindestens zwei Dritteln der amtierenden Direktoren bestätigt werden. Die Wahl der Direktoren erfolgt aus den nominierten Kandidaten, die gemäß den unten beschriebenen Verfahren nominiert wurden. Die Amtszeit jedes Direktors beträgt drei (3) Jahre, vorbehaltlich der unten beschriebenen Amtszeitbeschränkungen. Jeder Direktor bleibt bis zum Ablauf seiner Amtszeit, für die er gewählt wurde, und bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt.
* '''A. Nominierungsverfahren'''
Das Führungskomitee des Vorstands (eingerichtet gemäß Artikel IV, Abschnitt 6 dieser Satzung) ist für die Nominierung von Kandidaten für die Wahl oder Wiederwahl als Direktoren dieser Gesellschaft verantwortlich. Das Führungskomitee des Vorstands berät sich mit dem Kuratorium der WMF über alle vorgeschlagenen Nominierungen und berücksichtigt alle Stellungnahmen, die innerhalb von 14 Tagen nach einem solchen Vorschlag vom Kuratorium der WMF eingehen; die nominierten Kandidaten werden jedoch vom Führungskomitee des Vorstands dieser Gesellschaft nach eigenem Ermessen bestimmt. Bei der Nominierung strebt das Führungskomitee des Vorstands einen Vorstand an, der eine Vielfalt an geografischen Hintergründen, Rassen/Ethnien, Geschlechtsidentitäten, Altersgruppen, Ansichten und Interessen repräsentiert. Das Führungskomitee des Vorstands beachtet außerdem die in Abschnitt 2 dieses Artikels festgelegten Qualifikationsanforderungen für Direktoren. Ein für eine Nominierung in Betracht gezogener Direktor nimmt nicht an den Beratungen des Führungskomitee des Vorstands über seine Nominierung teil.
* '''B. Amtszeitbeschränkungen'''
Mit Ausnahme des Direktors als Gründer der Community kann ein Direktor maximal drei (3) Amtszeiten absolvieren. Danach kann er nicht mehr dem Vorstand angehören. Beträgt die anfängliche Amtszeit eines Direktors weniger als drei (3) Jahre, weil er für den Rest der Amtszeit eines anderen Direktors gewählt wurde, dessen Sitz aus irgendeinem Grund frei geworden ist, gilt diese anfängliche Amtszeit nicht als Amtszeit im Sinne dieser Amtszeitbeschränkung. Der Direktor als Gründer der Community kann unbegrenzt viele aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.
<span id="Section_5:_Vacancies"></span>
=== Abschnitt 5: Vakanzen ===
Eine Vakanz im Vorstand liegt vor, wenn die tatsächliche Anzahl der Vorstandsmitglieder aus irgendeinem Grund geringer ist als die zulässige Anzahl. Vakanzen können durch eine Zweidrittelmehrheit der verbleibenden Vorstandsmitglieder für den Rest der Amtszeit besetzt werden. Der Vorstand kann seine Geschäfte während der Vakanz einer Vorstandsposition oder während einer Zeit, in der die Zusammensetzung des Vorstands vorübergehend nicht mit Abschnitt 2 dieses Artikels übereinstimmt, als Vorstand fortführen, wobei er angemessene Anstrengungen unternimmt, um Vakanzen nach Bedarf zu besetzen.
<span id="Section_6:_Resignation_and_Removal"></span>
=== Abschnitt 6: Rücktritt und Abberufung ===
Rücktritte werden mit dem schriftlichen Eingang beim Vorstandsvorsitzenden (sofern vorhanden), dem Präsidenten, dem Schriftführer oder dem Vorstand dieser Gesellschaft wirksam, sofern im Rücktritt kein späterer Zeitpunkt angegeben ist. Die Mehrheit der jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder kann jedes Vorstandsmitglied jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen abberufen.
<span id="Section_7:_Regular_Meetings"></span>
=== Abschnitt 7: Regelmäßige Sitzungen ===
Regelmäßige Vorstandssitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden (sofern vorhanden), den Präsidenten oder zwei beliebige Vorstandsmitglieder. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Abschnitt 9 dieses Artikels.
<span id="Section_8:_Special_Meetings"></span>
=== Abschnitt 8: Sondersitzungen ===
Sondersitzungen des Vorstands werden durch den Vorstandsvorsitzenden (sofern vorhanden), den Präsidenten oder zwei beliebige Vorstandsmitglieder einberufen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Abschnitt 9 dieses Artikels.
<span id="Section_9:_Notice"></span>
=== Abschnitt 9: Bekanntmachung ===
In der Bekanntmachung einer Vorstandssitzung sind Datum, Ort und Uhrzeit der Sitzung anzugeben. Die Bekanntmachung ist jedem Vorstandsmitglied wie folgt zu übermitteln:
(a) bei ordentlichen Sitzungen mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung; und
(b) bei Sondersitzungen mindestens vier Tage vor der jeweiligen Sitzung, wenn sie per erstklassiger Post übermittelt wird, bzw. achtundvierzig Stunden vor der jeweiligen Sitzung, wenn sie persönlich oder telefonisch, einschließlich eines Sprachnachrichtensystems, oder durch andere elektronische Übermittlungswege wie E-Mail übermittelt wird, in Übereinstimmung mit Artikel IX, Abschnitt 5 dieser Satzung.
<span id="Section_10:_Waiver_of_Notice"></span>
=== Abschnitt 10: Verzicht auf die Bekanntmachung ===
Die Beschlüsse einer Vorstandssitzung, unabhängig von Einberufung, Bekanntmachung und Veranstaltungsort, gelten als in einer ordnungsgemäß einberufenen und bekanntgemachten Sitzung gefasst, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist und jedes nicht anwesende Vorstandsmitglied vor oder nach der Sitzung schriftlich auf die Bekanntmachung verzichtet, der Abhaltung der Sitzung zustimmt oder das Protokoll genehmigt. Der Verzicht auf die Bekanntmachung oder die Zustimmung muss den Zweck der Sitzung nicht benennen. Alle Verzichtserklärungen, Zustimmungen und Genehmigungen sind zu den Unterlagen der Gesellschaft zu nehmen oder werden Teil des Sitzungsprotokolls. Die Bekanntmachung gilt auch für Vorstandsmitglieder, die an der Sitzung teilnehmen, ohne gegen die fehlende Bekanntmachung vor oder zu Beginn der Sitzung Einspruch zu erheben, als erfolgt.
<span id="Section_11:_Quorum"></span>
=== Abschnitt 11: Quorum ===
Mindestens fünf (5) Vorstandsmitglieder oder die Mehrheit der Gesamtzahl der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder, je nachdem, welche Zahl größer ist, stellen ein Quorum dar. Ungeachtet des Vorstehenden darf das erforderliche Quorum in keinem Fall weniger als ein Fünftel der autorisierten Anzahl von Vorstandsmitgliedern oder zwei Vorstandsmitglieder betragen, je nachdem, welche Zahl größer ist. Bei einer Sitzung, bei der ein Quorum vorhanden ist, stellt die Entscheidung des Vorstands die Entscheidung von mindestens vier (4) Vorstandsmitgliedern oder der Mehrheit der bei einer solchen Sitzung anwesenden Vorstandsmitglieder, je nachdem, welche Zahl größer ist, dar, sofern in Artikel III, Abschnitt 4 (Wahl von Direktoren), Abschnitt 5 (Besetzung von Vorstandsposten), Abschnitt 6 (Abberufung von Direktoren) und Abschnitt 12 (Maßnahmen ohne Sitzung) nichts anderes bestimmt ist; Artikel IV, Abschnitt 1 (Ernennung von Vorstandskomitees); Artikel VI, Abschnitt 3 (Genehmigung von Eigengeschäften); Artikel VII, Abschnitt 2 (Genehmigung von Entschädigungen); und Artikel IX, Abschnitt 6 (Änderung der Satzung) dieser Satzung oder im California Nonprofit Public Benefit Corporation Law nicht anders angegeben. Eine Sitzung, bei der zunächst ein Quorum anwesend ist, kann ungeachtet des Rücktritts von Vorstandsmitgliedern weiterhin Geschäfte abwickeln, wenn die ergriffenen Maßnahmen von mindestens vier (4) Vorstandsmitgliedern oder einer Mehrheit des für die Sitzung erforderlichen Quorums, je nachdem, welche Zahl größer ist, genehmigt werden.
<span id="Section_12:_Action_Without_a_Meeting"></span>
=== Abschnitt 12: Maßnahmen ohne eine Sitzung ===
Jede vom Vorstand geforderte oder genehmigte Maßnahme kann ohne Sitzung getroffen werden, wenn alle Vorstandsmitglieder einzeln oder gemeinsam schriftlich zustimmen. Diese schriftlichen Zustimmungen werden dem Sitzungsprotokoll beigefügt und haben die gleiche Wirkung wie einstimmige Beschlussfassungen der Vorstandsmitglieder.
<span id="Section_13:_Telephone_and_Electronic_Meetings"></span>
=== Abschnitt 13: Telefonische und elektronische Sitzungen ===
Vorstandsmitglieder können unter Einhaltung von Artikel IX, Abschnitt 5 dieser Satzung per Telefonkonferenz, elektronischer Videobildschirmkommunikation oder anderen elektronischen Übertragungsmitteln an einer Sitzung teilnehmen, sofern alle der folgenden Punkte zutreffen:
(a) jedes an der Sitzung teilnehmende Vorstandsmitglied kann mit allen anderen Vorstandsmitgliedern gleichzeitig kommunizieren; und
(b) jedes Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit, an allen Angelegenheiten des Vorstands teilzunehmen, einschließlich der Befugnis, eine bestimmte von dieser Gesellschaft zu ergreifende Maßnahme vorzuschlagen oder Einspruch dagegen einzulegen.
<span id="Section_14:_Standard_of_Care"></span>
=== Abschnitt 14: Sorgfaltspflicht ===
<span id="General"></span>
==== Allgemein ====
Ein Vorstandsmitglied muss die Pflichten eines Vorstandsmitglieds, einschließlich der Pflichten als Mitglied eines Komitees des Vorstands, in dem das Vorstandsmitglied tätig sein kann, mit guten Absichten und in einer Weise erfüllen, die das Vorstandsmitglied für das beste Interesse dieser Gesellschaft hält, und mit der gleichen Sorgfalt, einschließlich angemessener Nachforschungen, wie sie eine normalerweise umsichtige Person in einer ähnlichen Situation unter ähnlichen Umständen walten lassen würde.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorstandsmitglied ist ein Vorstandsmitglied berechtigt, sich auf Informationen, Meinungen, Berichte oder Erklärungen, einschließlich Jahresabschlüssen und anderen Finanzdaten, zu stützen, die jeweils erstellt oder vorgelegt werden von:
(i) einem oder mehreren leitenden Angestellten oder Mitarbeitern dieser Gesellschaft, die das Vorstandsmitglied hinsichtlich der vorgelegten Angelegenheiten für zuverlässig und kompetent hält;
(ii) Beratern, unabhängigen Wirtschaftsprüfern oder anderen Personen in Angelegenheiten, die nach Ansicht des Vorstandsmitglieds in den beruflichen oder fachlichen Zuständigkeitsbereich dieser Personen fallen; oder
(iii) einem Komitee, dem das Vorstandsmitglied nicht angehört und das sich ausschließlich aus einer Kombination von Vorstandsmitgliedern oder Personen zusammensetzt, die in (i) oder (ii) beschrieben sind, hinsichtlich der Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Komitees fallen, vorausgesetzt, dass das Vorstandsmitglied der Ansicht ist, dass ein solches Komitee Vertrauen verdient;
solange das Vorstandsmitglied in einem solchen Fall nach angemessener Prüfung mit guten Absichten handelt, wenn die Umstände dies erfordern und er keine Kenntnisse hat, die ein solches Vertrauen ungerechtfertigt erscheinen lassen.
Sofern in Artikel VI unten nichts anderes bestimmt ist, haftet eine Person, die die Pflichten eines Vorstandsmitglieds gemäß diesem Abschnitt wahrnimmt, nicht aufgrund einer Nichterfüllung oder angeblichen Nichterfüllung ihrer Pflichten als Vorstandsmitglied. Dies gilt insbesondere, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorgenannten einzuschränken, für Handlungen oder Unterlassungen, die über einen öffentlichen oder wohltätigen Zweck hinausgehen oder diesen zunichtemachen, dem eine Gesellschaft oder die von ihr gehaltenen Vermögenswerte gewidmet sind.
<span id="Section_15:_Investments"></span>
=== Abschnitt 15: Investitionen ===
Mit Ausnahme der Vermögenswerte, die für die Durchführung öffentlicher oder gemeinnütziger Aktivitäten dieser Gesellschaft gehalten oder direkt verwendet werden, muss der Vorstand bei der Verwaltung und Anlage der Investitionen dieser Gesellschaft die in Absatz A oben dargelegten Standards einhalten und sowohl die gemeinnützigen Zwecke dieser Gesellschaft berücksichtigen als auch:
(i) die allgemeine Wirtschaftslage;
(ii) die möglichen Auswirkungen von Inflation oder Deflation;
(iii) die etwaigen voraussichtlichen steuerlichen Folgen von Anlageentscheidungen oder -strategien;
(iv) die Rolle, die jede Investition oder Maßnahme innerhalb des Gesamtportfolios spielt;
(v) die erwartete Gesamtrendite aus Erträgen und Wertsteigerungen der Anlagen;
(vi) die sonstigen Mittel dieser Gesellschaft;
(vii) die Notwendigkeit dieser Gesellschaft, Ausschüttungen vorzunehmen und Kapital zu erhalten; und
(viii) die besondere Beziehung oder den besonderen Wert eines Vermögenswerts im Hinblick auf die gemeinnützigen Zwecke dieser Gesellschaft, sofern vorhanden.
Entscheidungen des Vorstands über eine einzelne Investition dürfen nicht isoliert getroffen werden, sondern müssen im Kontext des gesamten Investitionsportfolios der Gesellschaft und als Teil einer Gesamtinvestitionsstrategie erfolgen, deren Risiko- und Renditeziele für die Gesellschaft angemessen sind.
Der Vorstand delegiert diese Anlageentscheidungen und die Verwaltung seiner Anlagefonds an das Anlagekomitee dieser Gesellschaft (eingerichtet gemäß Artikel IV, Abschnitt 5 dieser Satzung).
Ungeachtet des Vorstehenden verstößt keine Investition gegen diesen Abschnitt, wenn sie entweder der in einer Schenkungsurkunde zum Ausdruck gebrachten Absicht des Schenkers oder den Bestimmungen einer Urkunde oder Vereinbarung entspricht, die eine solche Investition genehmigen und auf deren Grundlage die Vermögenswerte dieser Gesellschaft zugesprochen wurden.
<span id="Section_16._Inspection"></span>
=== Abschnitt 16. Inspektion ===
Jedes Vorstandsmitglied hat das uneingeschränkte Recht, zu jedem angemessenen Zeitpunkt sämtliche Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente einzusehen und Kopien anzufertigen sowie das physische Eigentum dieser Gesellschaft zu prüfen.
<span id="Section_17._Executive_Compensation_Review"></span>
=== Abschnitt 17. Überprüfung der Vergütung der Führungskräfte ===
Für den Fall, dass diese Gesellschaft den Präsidenten bzw. den Geschäftsführer und den Schatzmeister bzw. den Finanzdirektor einstellt oder anderweitig entlohnt, überprüft der Vorstand (oder ein Komitee des Vorstands) sämtliche Vergütungspakete (einschließlich aller Nebenleistungen) des Präsidenten bzw. des Geschäftsführers und des Schatzmeisters bzw. des Finanzdirektors, unabhängig von der Berufsbezeichnung, und genehmigt diese Vergütung erst, nachdem er festgestellt hat, dass sie gerecht und angemessen ist. Diese Überprüfung und Genehmigung erfolgt bei der Einstellung der jeweiligen Führungskraft, bei der Verlängerung ihres Arbeitsverhältnisses und bei der Änderung ihrer Vergütung, es sei denn, die Änderung betrifft im Wesentlichen alle Mitarbeiter dieses Unternehmens.
<span id="ARTICLE_IV:_COMMITTEES"></span>
== ARTIKEL IV: KOMITEES ==
<span id="Section_1._Board_Committees"></span>
=== Abschnitt 1. Komitees des Vorstands ===
Der Vorstand kann durch Beschluss der Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder beliebig viele Komitees des Vorstands bilden, die jeweils aus zwei oder mehr Vorstandsmitgliedern bestehen und nach Ermessen des Vorstands tätig sind. Die Ernennung in Komitees des Vorstands erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der amtierenden Vorstandsmitglieder. Komitees des Vorstands können mit allen Befugnissen des Vorstands ausgestattet werden, mit Ausnahme der Befugnisse:
(a) die Anzahl der Vorstandsmitglieder innerhalb eines in dieser Satzung festgelegten Rahmens festzulegen;
(b) Vorstandsmitglieder ohne Angabe von Gründen zu wählen oder zu entlassen;
(c) freie Stellen im Vorstand oder in einem Komitee des Vorstands zu besetzen;
(d) die Vergütung der Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit im Vorstand oder in einem Komitee des Vorstands festzulegen;
(e) diese Satzung zu ändern oder aufzuheben oder eine neue Satzung zu verabschieden;
(f) Änderungen der Satzung dieser Gesellschaft zu beschließen;
(g) Beschlüsse des Vorstands zu ändern oder aufzuheben, die gemäß ihrem ausdrücklichen Wortlaut nicht geändert oder aufgehoben werden können;
(h) andere Komitees des Vorstands einzurichten oder die Mitglieder von Komitees des Vorstands zu ernennen; oder
(i) Fusionen, Umstrukturierungen, freiwillige Auflösungen oder Veräußerungen praktisch aller Vermögenswerte dieser Gesellschaft zu genehmigen.
Die Komitees des Vorstands erstatten dem gesamten Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeit.
<span id="Section_2._Advisory_Committees"></span>
=== Abschnitt 2. Beratende Komitees ===
Der Vorstand kann eines oder mehrere beratende Komitees einrichten. Die Mitglieder eines beratenden Komitees können aus Vorstandsmitgliedern oder Nicht-Vorstandsmitgliedern bestehen und werden nach Ermessen des Vorstands ernannt. In Angelegenheiten, die die Befugnisse des Vorstands erfordern, dürfen die beratenden Komitees dem Vorstand bzw. den Komitees des Vorstands nur Empfehlungen geben und deren Entscheidungen und Richtlinien unter deren Aufsicht und Kontrolle umsetzen. Die beratenden Komitees erstatten dem gesamten Vorstand auf Anfrage Bericht.
<span id="Section_3:_Committee_Supervision_and_Reliance"></span>
=== Abschnitt 3: Aufsicht und Vertrauen des Komitees ===
Wird ein Komitee gemäß Abschnitt 1 (bezüglich Komitees des Vorstands) zusammengestellt und ernannt, so handelt es mit der Autorität des Vorstands in dem vom Vorstand vorgegebenen Umfang und mit dem ihm zugewiesenen Handlungsspielraum. Andernfalls bleibt der Vorstand für die Aufsicht und Überwachung des Komitees als beratendes Komitee verantwortlich. Erfüllt ein Komitee die Kriterien von Artikel III, Abschnitt 14 A (iii), können sich die einzelnen Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung ihrer treuhänderischen Pflichten gemäß diesem Unterabschnitt auf ihn verlassen.
<span id="Section_4:_Audit_Committee"></span>
=== Abschnitt 4: Prüfungskomitee ===
Diese Gesellschaft verfügt über ein Prüfungskomitee, dessen Mitglieder vom Vorstand ernannt werden und das sowohl Vorstandsmitglieder als auch Nicht-Vorstandsmitglieder umfassen kann, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
(a) Die Mitglieder des Finanzkomitees (sofern vorhanden) dürfen weniger als die Hälfte der Mitglieder des Prüfungskomitees ausmachen;
(b) Der Vorsitzende des Prüfungskomitees darf nicht Mitglied des Finanzkomitees (sofern vorhanden) sein;
(c) Dem Prüfungskomitee dürfen keine Mitarbeiter angehören, darunter auch nicht der Präsident oder Geschäftsführer und der Schatzmeister oder Finanzdirektor;
(d) Dem Prüfungskomitee dürfen keine Personen angehören, die ein wesentliches finanzielles Interesse an einem Unternehmen haben, das mit dieser Gesellschaft Geschäfte macht; und
(e) Mitglieder des Prüfungskomitees, die keine Vorstandsmitglieder sind, dürfen keine höhere Vergütung erhalten als die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit im Vorstand.
Das Prüfungskomitee:
(a) schlägt dem gesamten Vorstand die Beibehaltung und gegebenenfalls Entlassung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer vor;
(b) handelt unter der Aufsicht des gesamten Vorstands die Vergütung des Abschlussprüfers im Namen des Vorstands aus;
(c) berät sich mit dem Abschlussprüfer, um die Mitglieder des Prüfungskomitees davon zu überzeugen, dass die finanziellen Angelegenheiten dieser Gesellschaft in Ordnung sind;
(d) prüft die Abschlussprüfung und entscheidet, ob sie akzeptiert wird; und
(e) genehmigt die Durchführung aller Nichtprüfungsleistungen, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dieser Gesellschaft erbringt.
<span id="Section_5._Investment_Committee"></span>
=== Abschnitt 5. Investitionskomitee ===
Diese Gesellschaft verfügt über ein Investitionskomitee, das als Komitee des Vorstands fungiert. Das Investitionskomitee nimmt die in dieser Satzung beschriebenen Investitionsaufgaben sowie alle weiteren ihm vom Vorstand übertragenen Aufgaben wahr. Das Investitionskomitee handelt gemäß den Investitionsrichtlinien dieser Gesellschaft und den jeweils geltenden Komiteesatzungen, die vom Vorstand von Zeit zu Zeit geändert werden können.
<span id="Section_6._Board_Governance_Committee"></span>
=== Abschnitt 6. Führungskomitee des Vorstands ===
Diese Gesellschaft verfügt über ein Führungskomitee des Vorstands. Dieses Komitee ist als Komitee des Vorstands tätig. Es übernimmt die in dieser Satzung beschriebenen Aufgaben zur Nominierung von Vorstandsmitgliedern sowie alle weiteren ihm vom Vorstand übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Das Führungskomitee des Vorstands unterliegt einer Satzung, die vom Vorstand von Zeit zu Zeit geändert werden kann.
<span id="Section_7:_Meetings"></span>
=== Abschnitt 7: Sitzungen ===
'''A. von Komitees des Vorstands'''
Sitzungen und Beschlüsse der Komitees des Vorstands unterliegen den Bestimmungen von Artikel III dieser Satzung über Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands. Änderungen dieser Satzung können erforderlich sein, um den Vorstand und seine Mitglieder durch Komitees des Vorstands und deren Mitglieder zu ersetzen. Über jede Sitzung eines Komitees des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, das zu den Unterlagen der Gesellschaft zu legen ist.
'''B. von beratenden Komitees'''
Vorbehaltlich der Autorität des Vorstands können die beratenden Komitees ihre eigenen Sitzungsregeln festlegen und bestimmen, ob Protokolle geführt werden sollen.
Der Vorstand kann für die Leitung eines jeden Komitees des Vorstands oder beratenden Komitees Regeln erlassen, die den Bestimmungen dieser Satzung entsprechen.
<span id="ARTICLE_V:_OFFICERS"></span>
== ARTIKEL V: AMTSTRÄGER ==
<span id="Section_1._Officers"></span>
=== Abschnitt 1. Amtsträger ===
Die Amtsträger dieser Gesellschaft sind ein Präsident, ein Schriftführer und ein Schatzmeister. Der Vorstand kann zudem nach Ermessen des Vorstands einen Vorstandsvorsitzenden und weitere vom Vorstand ernannte Amtsträger berufen. Eine Person kann beliebig viele Ämter innehaben, mit der Ausnahme, dass der Schriftführer, der Schatzmeister oder der Finanzdirektor nicht gleichzeitig Präsident oder Vorstandsvorsitzender sein dürfen.
<span id="Section_2._Election"></span>
=== Abschnitt 2. Wahl ===
Die Amtsträger dieser Gesellschaft werden vom Vorstand für die vom Vorstand festgelegte Amtszeit gewählt. Jeder einzelne amtiert nach Ermessen des Vorstands, vorbehaltlich etwaiger Rechte eines Amtsträgers aus einem Arbeitsvertrag. Der Vorstandsvorsitzende wird aus den Reihen der jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder gewählt. Die Amtszeit eines vom Vorstand aufgrund einer bestimmten Position innerhalb oder außerhalb dieser Gesellschaft von Amts wegen gewählten Amtsträgers entspricht der jeweiligen Amtszeit dieser Position.
<span id="Section_3._Removal"></span>
=== Abschnitt 3. Abberufung ===
Vorbehaltlich etwaiger Rechte eines Amtsträgers im Rahmen eines Arbeitsvertrags kann jeder Amtsträger mit oder ohne Angabe von Gründen vom Vorstand oder einem Amtsträger, dem der Vorstand eine solche Vollmacht zur Entlassung erteilt hat, entlassen werden.
<span id="Section_4._Resignation"></span>
=== Abschnitt 4. Rücktritt ===
Jeder Amtsträger kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an diese Gesellschaft zurücktreten. Der Rücktritt wird mit dem Eingang der Mitteilung bei einem anderen Amtsträger als dem Ausscheidenden oder zu einem späteren in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam. Sofern in der Mitteilung nichts anderes bestimmt ist, ist die Annahme des Rücktritts nicht erforderlich, um ihn wirksam zu machen. Der Rücktritt berührt nicht etwaige Rechte dieser Gesellschaft aus Verträgen, an denen der Amtsträger beteiligt ist.
<span id="Section_5._Vacancies"></span>
=== Abschnitt 5. Vakanzen ===
Eine aus irgendeinem Grund frei gewordene Stelle in einem Amt wird auf die gleiche Weise besetzt, wie diese Satzung die Wahl in dieses Amt vorsieht.
<span id="Section_6._Chair_of_the_Board"></span>
=== Abschnitt 6. Vorsitzender des Vorstands ===
Der Vorstandsvorsitzende (sofern vorhanden) führt den Vorsitz bei allen Vorstandssitzungen und verfügt über alle weiteren Befugnisse und Pflichten, die ihm vom Vorstand oder in dieser Satzung vorgeschrieben werden.
<span id="Section_7._President"></span>
=== Abschnitt 7. Präsident ===
Der Präsident ist der Geschäftsführer dieser Gesellschaft und beaufsichtigt, leitet und kontrolliert unter der Aufsicht des Vorstands die Geschäfte und die anderen Amtsträger dieser Gesellschaft. Der Präsident verfügt über die üblichen Befugnisse und Pflichten der Geschäftsführung, die üblicherweise dem Präsidenten dieser Gesellschaft übertragen werden, sowie über weitere Befugnisse und Pflichten, die vom Vorstand oder in dieser Satzung festgelegt werden.
<span id="Section_8:_Secretary"></span>
=== Abschnitt 8: Schriftführer ===
Der Schriftführer überwacht die Führung eines vollständigen und lückenlosen Protokolls der Sitzungen des Vorstands und seiner Komitees, überwacht die Erteilung angemessener oder notwendiger Mitteilungen, überwacht die Führung der Protokollbücher dieser Gesellschaft und verfügt über alle weiteren Befugnisse und Pflichten, die ihm vom Vorstand oder in dieser Satzung vorgeschrieben werden.
<span id="Section_9._Treasurer"></span>
=== Abschnitt 9. Schatzmeister ===
Der Schatzmeister ist der Finanzdirektor dieser Gesellschaft und beaufsichtigt die Verwaltung und Verwahrung aller Gelder dieser Gesellschaft, die Einzahlung dieser Gelder in der vom Vorstand vorgeschriebenen Weise und die Führung und Aufrechterhaltung angemessener und richtiger Konten der Vermögenswerte und Geschäftstransaktionen dieser Gesellschaft. Er legt Berichte und Abrechnungen nach Bedarf vor und verfügt über alle anderen Befugnisse und Pflichten, die ihm vom Vorstand oder in dieser Satzung vorgeschrieben werden.
<span id="ARTICLE_VI:_CERTAIN_TRANSACTIONS"></span>
== ARTIKEL VI: BESTIMMTE TRANSAKTIONEN ==
<span id="Section_1._Loans"></span>
=== Abschnitt 1. Darlehen ===
Sofern in Abschnitt 5236 des kalifornischen Nonprofit Public Benefit Corporation Law nicht gestattet, darf diese Gesellschaft keinem Direktor oder Amtsträger Geld oder Eigentum leihen oder für deren Verpflichtungen garantieren. Allerdings ist diese Gesellschaft berechtigt, einem Direktor oder Amtsträger dieser Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft Geld für Ausgaben vorzustrecken, die voraussichtlich bei der Erfüllung der Pflichten eines solchen Direktors oder Amtsträgers anfallen, sofern die betreffende Person auch ohne diesen Vorschuss Anspruch auf Erstattung dieser Ausgaben hätte.
<span id="Section_2._Self-Dealing_Transactions"></span>
=== Abschnitt 2. Eigengeschäfte ===
Sofern in Abschnitt 3 unten nichts anderes bestimmt ist, darf der Vorstand dieser Gesellschaft weder Eigengeschäfte genehmigen noch deren Durchführung gestatten. Ein Eigengeschäft ist eine Transaktion, an der diese Gesellschaft beteiligt ist und an der ein oder mehrere ihrer Vorstandsmitglieder ein wesentliches finanzielles Interesse haben, es sei denn, die Transaktion fällt unter Abschnitt 5233(b) des kalifornischen Nonprofit Public Benefit Corporation Law.
<span id="Section_3._Approval"></span>
=== Abschnitt 3. Genehmigung ===
Diese Gesellschaft kann ein Eigengeschäft tätigen, wenn die Transaktion von einem Gericht oder dem Generalstaatsanwalt genehmigt wird. Diese Gesellschaft kann auch ein Eigengeschäft tätigen, wenn der Vorstand vor der Transaktion feststellt, dass
(a) diese Gesellschaft die Transaktion zu ihrem eigenen Vorteil abschließt;
(b) die Transaktion für diese Gesellschaft zu dem Zeitpunkt fair und angemessen ist; und
(c) der Vorstand nach angemessener Prüfung feststellt, dass er unter den gegebenen Umständen mit angemessenem Aufwand keine günstigere Vereinbarung hätte erzielen können. Solche Feststellungen müssen vom Vorstand mit guten Absichten, in Kenntnis der wesentlichen Tatsachen der Transaktion und des Interesses des Vorstandsmitglieds an der Transaktion und mit der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder getroffen werden, wobei die Stimmen des oder der interessierten Vorstandsmitglieder nicht mitgezählt werden.
Wenn es nicht praktikabel ist, vor dem Abschluss einer Eigentransaktion die Genehmigung des Vorstands einzuholen, kann ein Komitee des Vorstands eine solche Transaktion in einer Weise genehmigen, die den oben genannten Anforderungen entspricht; vorausgesetzt, dass der gesamte Vorstand bei seiner nächsten Sitzung mit guten Absichten entscheidet, dass die Genehmigung der Transaktion durch das Komitee des Vorstands den oben genannten Anforderungen entsprach und dass es nicht praktikabel war, vorab die Genehmigung des gesamten Vorstands einzuholen, und die Transaktion mit der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder ohne die Stimme eines interessierten Vorstandsmitglieds genehmigt.
<span id="ARTICLE_VII:_INDEMNIFICATION_AND_INSURANCE"></span>
== ARTIKEL VII: SCHADENSERSATZ UND VERSICHERUNG ==
<span id="Section_1._Right_of_Indemnity"></span>
=== Abschnitt 1. Recht auf Entschädigung ===
Soweit nach Abschnitt 5238 des kalifornischen Nonprofit Public Benefit Corporation Law zulässig, entschädigt diese Gesellschaft ihre Vertreter im Zusammenhang mit jedem Verfahren und gemäß Abschnitt 5238. Für die Zwecke dieses Artikels hat "Vertreter" dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 5238(a), einschließlich Direktoren, Amtsträgern, Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Personen, die derartige Positionen früher innehatten; "Verfahren" hat dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 5238(a), einschließlich angedrohter Maßnahmen oder Untersuchungen gemäß Abschnitt 5233 oder die vom Generalstaatsanwalt eingeleitet wurden; und "Kosten" haben dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 5238(a), einschließlich angemessener Anwaltsgebühren.
<span id="Section_2._Approval_of_Indemnity"></span>
=== Abschnitt 2. Genehmigung der Entschädigung ===
Auf schriftlichen Antrag eines Vertreters, der eine Entschädigung verlangt, an den Vorstand genehmigt der Vorstand im Einzelfall unverzüglich die Entschädigung gemäß Abschnitt 5238(d), sofern der Vertreter in der Sache erfolgreich war. Andernfalls entscheidet der Vorstand unverzüglich mit Mehrheitsbeschluss eines Quorums aus Vorstandsmitgliedern, die nicht am Verfahren beteiligt sind, ob der Vertreter im Einzelfall die geltenden Verhaltensregeln gemäß Abschnitt 5238(b) oder Abschnitt 5238(c) eingehalten hat. Ist dies der Fall, genehmigt er die Entschädigung im zulässigen Umfang.
<span id="Section_3._Advancing_Expenses"></span>
=== Abschnitt 3. Vorschuss auf Kosten ===
Der Vorstand kann einen Vorschuss auf Kosten genehmigen, die einem Vertreter dieser Gesellschaft oder in dessen Namen bei der Verteidigung in einem Verfahren vor der endgültigen Entscheidung entstanden sind, wenn der Vorstand feststellt, dass:
die beantragten Vorschüsse den Umständen entsprechend angemessen sind; und
bevor ein Vorschuss ausgezahlt wird, legt der Vertreter dem Vorstand eine zufriedenstellende schriftliche Verpflichtungserklärung zur Rückzahlung des Vorschusses vor, es sei denn, es wird abschließend festgestellt, dass der Vertreter Anspruch auf Entschädigung für die Aufwendungen gemäß diesem Artikel hat.
Der Vorstand bestimmt, ob die Verpflichtung besichert werden muss und ob auf die dadurch entstehende Verpflichtung Zinsen anfallen.
<span id="Section_4._Insurance"></span>
=== Abschnitt 4. Versicherung ===
Der Vorstand kann einen Beschluss fassen, der den Abschluss einer Versicherung im Namen eines Vertreters gegen jegliche Haftung genehmigt, die gegen den Vertreter in dieser Funktion geltend gemacht wird oder bei ihm eingeht oder die sich aus seinem Status als Vertreter ergibt. Eine solche Versicherung kann eine Deckung für Haftungen bieten, die über die gesetzliche Befugnis dieser Gesellschaft hinausgehen, den Vertreter schadlos zu halten.
<span id="ARTICLE_VIII:_GRANTS_ADMINISTRATION"></span>
== ARTIKEL VIII: VERWALTUNG VON ZUSCHÜSSEN ==
<span id="Section_1._Purpose_of_Grants"></span>
=== Abschnitt 1. Zweck der Zuschüsse ===
Diese Gesellschaft ist befugt, Zuschüsse und Beiträge zu gewähren und sonstige finanzielle Unterstützung für die in der Satzung dieser Gesellschaft festgelegten Zwecke zu leisten.
<span id="Section_2._Board_of_Directors_Oversight"></span>
=== Abschnitt 2. Aufsicht des Vorstands ===
Der Vorstand übt die Kontrolle über Zuschüsse, Beiträge und sonstige finanzielle Unterstützung dieser Gesellschaft selbst aus oder delegiert diese unter seiner Aufsicht. Der Vorstand genehmigt ein Verfahren zur Prüfung und Genehmigung bzw. Ablehnung aller an diese Gesellschaft gerichteten Anträge auf Mittel. Dieses Verfahren erfordert die Angabe der Verwendungszwecke der Mittel und sieht einen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung aller gewährten Zuschüsse durch den Vorstand vor. Ebenso genehmigt der Vorstand ein Verfahren zur Genehmigung der Auszahlung ordnungsgemäß genehmigter Zuschüsse an den Empfänger.
<span id="Section_3._Refusal;_Withdrawal"></span>
=== Abschnitt 3. Absage; Entzug ===
Der Vorstand hat das Recht, nach eigenem Ermessen Zuschüsse, finanzielle Beiträge oder sonstige finanzielle Unterstützung für einzelne oder alle beantragten Zwecke zu verweigern. Darüber hinaus hat der Vorstand das Recht, seine Zustimmung zu Zuschüssen jederzeit zu widerrufen und die Mittel für andere Zwecke im Rahmen der Satzung zu verwenden, vorbehaltlich etwaiger Rechte Dritter aus Verträgen im Zusammenhang mit solchen Zuschüssen.
<span id="Section_4._Accounting"></span>
=== Abschnitt 4. Buchhaltung ===
Der Vorstand bestimmt, unter welchen Umständen von den Begünstigten eine regelmäßige Abrechnung verlangt wird, aus der hervorgeht, dass die von dieser Gesellschaft gewährten Mittel für die vom Vorstand genehmigten Zwecke ausgegeben wurden.
<span id="Section_5._Restrictions_on_Contributions"></span>
=== Abschnitt 5. Beschränkungen von Beiträgen ===
Sofern im Einzelfall nicht durch Beschluss des Vorstands etwas anderes bestimmt wird, behält diese Gesellschaft die vollständige Kontrolle und Entscheidungsfreiheit über die Verwendung aller eingegangenen Beiträge, vorbehaltlich der für derartige Beiträge geltenden Beschränkungen gemeinnütziger Stiftungen. Alle Beiträge, die diese Gesellschaft aus der Einholung von Spendenaufrufen für bestimmte Zuschüsse erhält, gelten als für diese Gesellschaft bestimmt und nicht für eine bestimmte in der Einholung von Spendenaufrufen genannte Organisation oder Einzelperson.
<span id="ARTICLE_IX:_MISCELLANEOUS"></span>
== ARTIKEL IX: VERSCHIEDENES ==
<span id="Section_1._Fiscal_Year"></span>
=== Abschnitt 1. Geschäftsjahr ===
Das Geschäftsjahr dieser Gesellschaft endet jedes Jahr am 30. Juni.
<span id="Section_2._Contracts,_Notes,_and_Checks"></span>
=== Abschnitt 2. Verträge, Schuldscheine und Schecks ===
Alle im Namen dieser Gesellschaft abgeschlossenen Verträge müssen vom Vorstand oder der Person oder den Personen genehmigt werden, denen der Vorstand jeweils eine entsprechende Vollmacht erteilt. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, muss jeder Scheck, Wechsel, Schuldschein, jede Zahlungsanweisung oder sonstige Schuldnachweis dieser Gesellschaft von der Person oder den Personen unterzeichnet werden, denen der Vorstand jeweils eine entsprechende Vollmacht erteilt.
<span id="Section_3._Annual_Reports_to_Directors"></span>
=== Abschnitt 3. Jahresberichte an die Vorstandsmitglieder ===
Der Geschäftsführer legt allen Vorstandsmitgliedern dieser Gesellschaft jährlich einen schriftlichen Bericht vor, der die folgenden Informationen über das vergangene Geschäftsjahr dieser Gesellschaft enthält:
(a) die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich der Treuhandfonds dieser Gesellschaft, zum Ende des Geschäftsjahres;
(b) die wichtigsten Veränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich der Treuhandfonds, während des Geschäftsjahres;
(c) die Einnahmen oder Erträge dieser Gesellschaft, sowohl die uneingeschränkten als auch die zweckgebundenen, für das Geschäftsjahr;
(d) die Ausgaben oder Auslagen dieser Gesellschaft für allgemeine und eingeschränkte Zwecke, für das Geschäftsjahr; und
(e) Transaktionen im vorangegangenen Geschäftsjahr im Wert von mehr als 50.000 US-Dollar zwischen dieser Gesellschaft (oder gegebenenfalls ihrer Mutter- oder Tochtergesellschaft) und ihren Vorstandsmitgliedern oder Amtsträgern (oder gegebenenfalls den Vorstandsmitgliedern oder Amtsträgern ihrer Mutter- oder Tochtergesellschaft) oder einem Inhaber von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte dieser Gesellschaft oder gegebenenfalls ihrer Mutter- oder Tochtergesellschaft oder mehrere solcher Transaktionen, an denen dieselbe Person direkt oder indirekt wesentlich finanziell beteiligt war und die insgesamt mehr als 50.000 US-Dollar umfassten, sowie Höhe und Umstände etwaiger Entschädigungen oder Vorschüsse im Wert von insgesamt mehr als 10.000 US-Dollar, die während des Geschäftsjahres an Vorstandsmitglieder oder Amtsträger dieser Gesellschaft gezahlt wurden. Der Bericht muss für jede Transaktion die Namen der an der Transaktion beteiligten Personen offenlegen und deren Beziehung zu dieser Gesellschaft, die Art ihres Interesses an der Transaktion und, soweit praktikabel, den Wert dieses Interesses darlegen.
Dem vorstehenden Bericht ist ein etwaiger Bericht unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder, falls kein solcher Bericht vorliegt, die Bescheinigung eines bevollmächtigten Vertreters der Gesellschaft beizufügen, dass die Erklärungen ohne Prüfung der Bücher und Unterlagen der Gesellschaft erstellt wurden. Der Bericht und alle Begleitmaterialien können gemäß Abschnitt 5 dieses Artikels elektronisch übermittelt werden.
<span id="Section_4._Required_Financial_Audits"></span>
=== Abschnitt 4. Erforderliche Finanzprüfungen ===
Diese Gesellschaft muss jährlich eine Finanzprüfung durchführen lassen. Unabhängig davon, ob dies gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen alle geprüften Jahresabschlüsse dieser Gesellschaft innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sich die Abschlüsse beziehen, dem Generalstaatsanwalt und der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme vorgelegt werden und drei Jahre lang verfügbar bleiben
(a) indem sie während der regulären Geschäftszeiten in den Haupt-, Regional- und Bezirksbüros dieser Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden; und
(b) entweder durch Zusendung einer Kopie per Post an jede Person, die dies persönlich oder schriftlich verlangt, oder durch Veröffentlichung auf der Website dieser Gesellschaft.
<span id="Section_5._Electronic_Transmissions"></span>
=== Abschnitt 5. Elektronische Übermittlungen ===
Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Richtlinien und Verfahren, die der Vorstand von Zeit zu Zeit beschließen kann, umfassen die Begriffe "schriftlich" und "in Schriftform", wie sie in dieser Satzung verwendet werden, jede Form aufgezeichneter Nachricht in englischer Sprache, die mit normalen visuellen Mitteln verstanden werden kann, und können elektronische Übertragungen wie Fax oder E-Mail umfassen, vorausgesetzt
(a) diese Gesellschaft hat eine unwiderrufliche schriftliche Zustimmung des Empfängers zur Verwendung derartiger Kommunikationsmittel für elektronische Übermittlungen von dieser Gesellschaft eingeholt;
(b) diese Gesellschaft verfügt für elektronische Übermittlungen an diese Gesellschaft über angemessene Maßnahmen, um zu überprüfen, ob der Absender tatsächlich die Person ist, die die Übermittlung angeblich gesendet hat; und
(c) durch die Übermittlung wird eine Aufzeichnung erstellt, die aufbewahrt, abgerufen, überprüft und in eine klar lesbare, greifbare Form gebracht werden kann.
<span id="Section_6._Amendments"></span>
=== Abschnitt 6. Änderungen ===
Änderungsvorschläge zu dieser Satzung sind dem Vorstand mindestens eine Woche vor der jeweiligen Vorstandssitzung schriftlich vorzulegen. Für die Annahme einer Satzungsänderung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder oder die einstimmige schriftliche Zustimmung des Vorstands erforderlich.
<span id="Section_7._Governing_Law"></span>
=== Abschnitt 7. Geltendes Recht ===
<div lang="en" dir="ltr" class="mw-content-ltr">
In all matters not specified in these Bylaws, or in the event these Bylaws shall not comply with applicable law, the California Nonprofit Public Benefit Corporation Law as then in effect shall apply.
</div>
[[Category:Wikimedia Endowment{{#translation:}}]]
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519275
2025-07-03T08:21:42Z
Ameisenigel
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Created page with "In allen Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht festgelegt sind, oder für den Fall, dass diese Satzung nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, gilt das jeweils aktuelle Nonprofit Public Benefit Corporation Law von Kalifornien."
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<span id="ARTICLE_I:_PRINCIPAL_OFFICE"></span>
== ARTIKEL I: HAUPTSITZ ==
Der Hauptsitz dieses Unternehmens befindet sich in der Stadt San Francisco, Kalifornien.
<span id="ARTICLE_II:_MEMBERSHIP"></span>
== ARTIKEL II: MITGLIEDSCHAFT ==
Dieses Unternehmen hat keine stimmberechtigten Mitglieder, der Vorstand kann jedoch per Beschluss eine oder mehrere Klassen von nicht stimmberechtigten Mitgliedern einrichten und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder festlegen, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen.
<span id="ARTICLE_III:_BOARD_OF_DIRECTORS"></span>
== ARTIKEL III: VORSTAND ==
<span id="Section_1._Powers"></span>
=== Abschnitt 1. Befugnisse ===
Dieses Unternehmen verfügt über die gesetzlich zulässigen Befugnisse. Alle Befugnisse und Tätigkeiten dieses Unternehmens werden vom Vorstand des Unternehmens direkt oder, falls delegiert, unter der Leitung des Vorstands ausgeübt und verwaltet.
<span id="Section_2._Number_of_Directors;_Qualifications_and_Composition_of_the_Board"></span>
=== Abschnitt 2. Anzahl der Direktoren; Qualifikationen und Zusammensetzung des Vorstands ===
Die Anzahl der Direktoren beträgt mindestens sieben (7) und höchstens fünfzehn (15). Die genaue Anzahl wird von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Vorstands festgelegt. Personen, die derzeit bei der Wikimedia Foundation, einer gemeinnützigen Gesellschaft in Florida ("WMF"), beschäftigt sind oder anderweitig von ihr vergütet werden, sind nicht berechtigt, als Direktoren dieser Gesellschaft zu fungieren. Der Vorstand besteht aus folgenden Sitzen:
(a) Ein Sitz wird von Jimmy Wales gehalten. Dieser Direktorensitz wird als "Direktor als Gründer der Community" bezeichnet, solange Herr Wales ihn innehat. Sollte Herr Wales zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr im Vorstand tätig sein, wird dieser Sitz automatisch in einen allgemeinen Direktorensitz umgewandelt, wie unten in Absatz (c) dieses Abschnitts 2 definiert, und gemäß den Anforderungen dieses Absatzes besetzt.
(b) Mindestens ein Teil der Gesamtzahl der autorisierten Direktoren muss aus Community-Sitzen bestehen. Diese sind für Personen reserviert, die (i) zuvor als Direktoren der WMF tätig waren und (ii) die Perspektiven der Wikimedia-Community einbringen können. Diese Direktorensitze werden als "Community-Direktoren" bezeichnet. Die Mindest- und Höchstzahl der Community-Direktoren wird wie folgt definiert:
# Ein Vorstand aus sieben bis neun (9) Mitgliedern muss mindestens einen Community-Direktor haben, aber nicht mehr als zwei.
# Ein Vorstand aus zehn (10) bis dreizehn (13) Mitgliedern muss mindestens zwei Community-Direktor haben, aber nicht mehr als drei.
# Ein Vorstand aus vierzehn (14) oder 15 Mitgliedern muss drei Community-Direktor haben.
(c) Die übrigen Sitze sollen mit Personen besetzt werden, die über Expertise im Bereich Spendensammlung und/oder Finanzwesen verfügen. Bei der Wahl dieser Direktoren berücksichtigt der Vorstand auch, ob der Kandidat eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften zur Zusammensetzung des Vorstands beiträgt: Leidenschaft für freies Wissen; Fähigkeit, einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit des Vorstands zu leisten; Engagement für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion. Diese Direktorensitze werden als "Allgemeine Direktoren" bezeichnet.
<span id="Section_3:_Limitations_on_Interested_Persons"></span>
=== Abschnitt 3: Beschränkungen für interessierte Personen ===
Zu jeder Zeit dürfen nicht mehr als fünfzehn Prozent (15 %) der Direktoren dieser Gesellschaft interessierte Personen sein. Eine interessierte Person ist entweder:
jede Person, die derzeit von dieser Gesellschaft für in den letzten zwölf Monaten erbrachte Leistungen entschädigt wird, sei es als Vollzeit- oder Teilzeitangestellter, unabhängiger Auftragnehmer oder auf andere Weise, mit Ausnahme einer angemessenen Vergütung, die einem Direktor in seiner Funktion als Direktor gezahlt wird; oder jeder Bruder, jede Schwester, jeder Vorfahre, jeder Nachkomme, Ehegatte, Schwager, Schwägerin, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwiegermutter oder Schwiegervater einer solchen Person.
<span id="Section_4:_Nominations;_Election_and_Term_of_Office_of_Directors"></span>
=== Abschnitt 4: Nominierungen, Wahl und Amtszeit der Direktoren ===
Die jeweils amtierenden Direktoren wählen ihre Nachfolger. Diese müssen von mindestens zwei Dritteln der amtierenden Direktoren bestätigt werden. Die Wahl der Direktoren erfolgt aus den nominierten Kandidaten, die gemäß den unten beschriebenen Verfahren nominiert wurden. Die Amtszeit jedes Direktors beträgt drei (3) Jahre, vorbehaltlich der unten beschriebenen Amtszeitbeschränkungen. Jeder Direktor bleibt bis zum Ablauf seiner Amtszeit, für die er gewählt wurde, und bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt.
* '''A. Nominierungsverfahren'''
Das Führungskomitee des Vorstands (eingerichtet gemäß Artikel IV, Abschnitt 6 dieser Satzung) ist für die Nominierung von Kandidaten für die Wahl oder Wiederwahl als Direktoren dieser Gesellschaft verantwortlich. Das Führungskomitee des Vorstands berät sich mit dem Kuratorium der WMF über alle vorgeschlagenen Nominierungen und berücksichtigt alle Stellungnahmen, die innerhalb von 14 Tagen nach einem solchen Vorschlag vom Kuratorium der WMF eingehen; die nominierten Kandidaten werden jedoch vom Führungskomitee des Vorstands dieser Gesellschaft nach eigenem Ermessen bestimmt. Bei der Nominierung strebt das Führungskomitee des Vorstands einen Vorstand an, der eine Vielfalt an geografischen Hintergründen, Rassen/Ethnien, Geschlechtsidentitäten, Altersgruppen, Ansichten und Interessen repräsentiert. Das Führungskomitee des Vorstands beachtet außerdem die in Abschnitt 2 dieses Artikels festgelegten Qualifikationsanforderungen für Direktoren. Ein für eine Nominierung in Betracht gezogener Direktor nimmt nicht an den Beratungen des Führungskomitee des Vorstands über seine Nominierung teil.
* '''B. Amtszeitbeschränkungen'''
Mit Ausnahme des Direktors als Gründer der Community kann ein Direktor maximal drei (3) Amtszeiten absolvieren. Danach kann er nicht mehr dem Vorstand angehören. Beträgt die anfängliche Amtszeit eines Direktors weniger als drei (3) Jahre, weil er für den Rest der Amtszeit eines anderen Direktors gewählt wurde, dessen Sitz aus irgendeinem Grund frei geworden ist, gilt diese anfängliche Amtszeit nicht als Amtszeit im Sinne dieser Amtszeitbeschränkung. Der Direktor als Gründer der Community kann unbegrenzt viele aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.
<span id="Section_5:_Vacancies"></span>
=== Abschnitt 5: Vakanzen ===
Eine Vakanz im Vorstand liegt vor, wenn die tatsächliche Anzahl der Vorstandsmitglieder aus irgendeinem Grund geringer ist als die zulässige Anzahl. Vakanzen können durch eine Zweidrittelmehrheit der verbleibenden Vorstandsmitglieder für den Rest der Amtszeit besetzt werden. Der Vorstand kann seine Geschäfte während der Vakanz einer Vorstandsposition oder während einer Zeit, in der die Zusammensetzung des Vorstands vorübergehend nicht mit Abschnitt 2 dieses Artikels übereinstimmt, als Vorstand fortführen, wobei er angemessene Anstrengungen unternimmt, um Vakanzen nach Bedarf zu besetzen.
<span id="Section_6:_Resignation_and_Removal"></span>
=== Abschnitt 6: Rücktritt und Abberufung ===
Rücktritte werden mit dem schriftlichen Eingang beim Vorstandsvorsitzenden (sofern vorhanden), dem Präsidenten, dem Schriftführer oder dem Vorstand dieser Gesellschaft wirksam, sofern im Rücktritt kein späterer Zeitpunkt angegeben ist. Die Mehrheit der jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder kann jedes Vorstandsmitglied jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen abberufen.
<span id="Section_7:_Regular_Meetings"></span>
=== Abschnitt 7: Regelmäßige Sitzungen ===
Regelmäßige Vorstandssitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden (sofern vorhanden), den Präsidenten oder zwei beliebige Vorstandsmitglieder. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Abschnitt 9 dieses Artikels.
<span id="Section_8:_Special_Meetings"></span>
=== Abschnitt 8: Sondersitzungen ===
Sondersitzungen des Vorstands werden durch den Vorstandsvorsitzenden (sofern vorhanden), den Präsidenten oder zwei beliebige Vorstandsmitglieder einberufen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Abschnitt 9 dieses Artikels.
<span id="Section_9:_Notice"></span>
=== Abschnitt 9: Bekanntmachung ===
In der Bekanntmachung einer Vorstandssitzung sind Datum, Ort und Uhrzeit der Sitzung anzugeben. Die Bekanntmachung ist jedem Vorstandsmitglied wie folgt zu übermitteln:
(a) bei ordentlichen Sitzungen mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung; und
(b) bei Sondersitzungen mindestens vier Tage vor der jeweiligen Sitzung, wenn sie per erstklassiger Post übermittelt wird, bzw. achtundvierzig Stunden vor der jeweiligen Sitzung, wenn sie persönlich oder telefonisch, einschließlich eines Sprachnachrichtensystems, oder durch andere elektronische Übermittlungswege wie E-Mail übermittelt wird, in Übereinstimmung mit Artikel IX, Abschnitt 5 dieser Satzung.
<span id="Section_10:_Waiver_of_Notice"></span>
=== Abschnitt 10: Verzicht auf die Bekanntmachung ===
Die Beschlüsse einer Vorstandssitzung, unabhängig von Einberufung, Bekanntmachung und Veranstaltungsort, gelten als in einer ordnungsgemäß einberufenen und bekanntgemachten Sitzung gefasst, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist und jedes nicht anwesende Vorstandsmitglied vor oder nach der Sitzung schriftlich auf die Bekanntmachung verzichtet, der Abhaltung der Sitzung zustimmt oder das Protokoll genehmigt. Der Verzicht auf die Bekanntmachung oder die Zustimmung muss den Zweck der Sitzung nicht benennen. Alle Verzichtserklärungen, Zustimmungen und Genehmigungen sind zu den Unterlagen der Gesellschaft zu nehmen oder werden Teil des Sitzungsprotokolls. Die Bekanntmachung gilt auch für Vorstandsmitglieder, die an der Sitzung teilnehmen, ohne gegen die fehlende Bekanntmachung vor oder zu Beginn der Sitzung Einspruch zu erheben, als erfolgt.
<span id="Section_11:_Quorum"></span>
=== Abschnitt 11: Quorum ===
Mindestens fünf (5) Vorstandsmitglieder oder die Mehrheit der Gesamtzahl der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder, je nachdem, welche Zahl größer ist, stellen ein Quorum dar. Ungeachtet des Vorstehenden darf das erforderliche Quorum in keinem Fall weniger als ein Fünftel der autorisierten Anzahl von Vorstandsmitgliedern oder zwei Vorstandsmitglieder betragen, je nachdem, welche Zahl größer ist. Bei einer Sitzung, bei der ein Quorum vorhanden ist, stellt die Entscheidung des Vorstands die Entscheidung von mindestens vier (4) Vorstandsmitgliedern oder der Mehrheit der bei einer solchen Sitzung anwesenden Vorstandsmitglieder, je nachdem, welche Zahl größer ist, dar, sofern in Artikel III, Abschnitt 4 (Wahl von Direktoren), Abschnitt 5 (Besetzung von Vorstandsposten), Abschnitt 6 (Abberufung von Direktoren) und Abschnitt 12 (Maßnahmen ohne Sitzung) nichts anderes bestimmt ist; Artikel IV, Abschnitt 1 (Ernennung von Vorstandskomitees); Artikel VI, Abschnitt 3 (Genehmigung von Eigengeschäften); Artikel VII, Abschnitt 2 (Genehmigung von Entschädigungen); und Artikel IX, Abschnitt 6 (Änderung der Satzung) dieser Satzung oder im California Nonprofit Public Benefit Corporation Law nicht anders angegeben. Eine Sitzung, bei der zunächst ein Quorum anwesend ist, kann ungeachtet des Rücktritts von Vorstandsmitgliedern weiterhin Geschäfte abwickeln, wenn die ergriffenen Maßnahmen von mindestens vier (4) Vorstandsmitgliedern oder einer Mehrheit des für die Sitzung erforderlichen Quorums, je nachdem, welche Zahl größer ist, genehmigt werden.
<span id="Section_12:_Action_Without_a_Meeting"></span>
=== Abschnitt 12: Maßnahmen ohne eine Sitzung ===
Jede vom Vorstand geforderte oder genehmigte Maßnahme kann ohne Sitzung getroffen werden, wenn alle Vorstandsmitglieder einzeln oder gemeinsam schriftlich zustimmen. Diese schriftlichen Zustimmungen werden dem Sitzungsprotokoll beigefügt und haben die gleiche Wirkung wie einstimmige Beschlussfassungen der Vorstandsmitglieder.
<span id="Section_13:_Telephone_and_Electronic_Meetings"></span>
=== Abschnitt 13: Telefonische und elektronische Sitzungen ===
Vorstandsmitglieder können unter Einhaltung von Artikel IX, Abschnitt 5 dieser Satzung per Telefonkonferenz, elektronischer Videobildschirmkommunikation oder anderen elektronischen Übertragungsmitteln an einer Sitzung teilnehmen, sofern alle der folgenden Punkte zutreffen:
(a) jedes an der Sitzung teilnehmende Vorstandsmitglied kann mit allen anderen Vorstandsmitgliedern gleichzeitig kommunizieren; und
(b) jedes Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit, an allen Angelegenheiten des Vorstands teilzunehmen, einschließlich der Befugnis, eine bestimmte von dieser Gesellschaft zu ergreifende Maßnahme vorzuschlagen oder Einspruch dagegen einzulegen.
<span id="Section_14:_Standard_of_Care"></span>
=== Abschnitt 14: Sorgfaltspflicht ===
<span id="General"></span>
==== Allgemein ====
Ein Vorstandsmitglied muss die Pflichten eines Vorstandsmitglieds, einschließlich der Pflichten als Mitglied eines Komitees des Vorstands, in dem das Vorstandsmitglied tätig sein kann, mit guten Absichten und in einer Weise erfüllen, die das Vorstandsmitglied für das beste Interesse dieser Gesellschaft hält, und mit der gleichen Sorgfalt, einschließlich angemessener Nachforschungen, wie sie eine normalerweise umsichtige Person in einer ähnlichen Situation unter ähnlichen Umständen walten lassen würde.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorstandsmitglied ist ein Vorstandsmitglied berechtigt, sich auf Informationen, Meinungen, Berichte oder Erklärungen, einschließlich Jahresabschlüssen und anderen Finanzdaten, zu stützen, die jeweils erstellt oder vorgelegt werden von:
(i) einem oder mehreren leitenden Angestellten oder Mitarbeitern dieser Gesellschaft, die das Vorstandsmitglied hinsichtlich der vorgelegten Angelegenheiten für zuverlässig und kompetent hält;
(ii) Beratern, unabhängigen Wirtschaftsprüfern oder anderen Personen in Angelegenheiten, die nach Ansicht des Vorstandsmitglieds in den beruflichen oder fachlichen Zuständigkeitsbereich dieser Personen fallen; oder
(iii) einem Komitee, dem das Vorstandsmitglied nicht angehört und das sich ausschließlich aus einer Kombination von Vorstandsmitgliedern oder Personen zusammensetzt, die in (i) oder (ii) beschrieben sind, hinsichtlich der Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Komitees fallen, vorausgesetzt, dass das Vorstandsmitglied der Ansicht ist, dass ein solches Komitee Vertrauen verdient;
solange das Vorstandsmitglied in einem solchen Fall nach angemessener Prüfung mit guten Absichten handelt, wenn die Umstände dies erfordern und er keine Kenntnisse hat, die ein solches Vertrauen ungerechtfertigt erscheinen lassen.
Sofern in Artikel VI unten nichts anderes bestimmt ist, haftet eine Person, die die Pflichten eines Vorstandsmitglieds gemäß diesem Abschnitt wahrnimmt, nicht aufgrund einer Nichterfüllung oder angeblichen Nichterfüllung ihrer Pflichten als Vorstandsmitglied. Dies gilt insbesondere, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorgenannten einzuschränken, für Handlungen oder Unterlassungen, die über einen öffentlichen oder wohltätigen Zweck hinausgehen oder diesen zunichtemachen, dem eine Gesellschaft oder die von ihr gehaltenen Vermögenswerte gewidmet sind.
<span id="Section_15:_Investments"></span>
=== Abschnitt 15: Investitionen ===
Mit Ausnahme der Vermögenswerte, die für die Durchführung öffentlicher oder gemeinnütziger Aktivitäten dieser Gesellschaft gehalten oder direkt verwendet werden, muss der Vorstand bei der Verwaltung und Anlage der Investitionen dieser Gesellschaft die in Absatz A oben dargelegten Standards einhalten und sowohl die gemeinnützigen Zwecke dieser Gesellschaft berücksichtigen als auch:
(i) die allgemeine Wirtschaftslage;
(ii) die möglichen Auswirkungen von Inflation oder Deflation;
(iii) die etwaigen voraussichtlichen steuerlichen Folgen von Anlageentscheidungen oder -strategien;
(iv) die Rolle, die jede Investition oder Maßnahme innerhalb des Gesamtportfolios spielt;
(v) die erwartete Gesamtrendite aus Erträgen und Wertsteigerungen der Anlagen;
(vi) die sonstigen Mittel dieser Gesellschaft;
(vii) die Notwendigkeit dieser Gesellschaft, Ausschüttungen vorzunehmen und Kapital zu erhalten; und
(viii) die besondere Beziehung oder den besonderen Wert eines Vermögenswerts im Hinblick auf die gemeinnützigen Zwecke dieser Gesellschaft, sofern vorhanden.
Entscheidungen des Vorstands über eine einzelne Investition dürfen nicht isoliert getroffen werden, sondern müssen im Kontext des gesamten Investitionsportfolios der Gesellschaft und als Teil einer Gesamtinvestitionsstrategie erfolgen, deren Risiko- und Renditeziele für die Gesellschaft angemessen sind.
Der Vorstand delegiert diese Anlageentscheidungen und die Verwaltung seiner Anlagefonds an das Anlagekomitee dieser Gesellschaft (eingerichtet gemäß Artikel IV, Abschnitt 5 dieser Satzung).
Ungeachtet des Vorstehenden verstößt keine Investition gegen diesen Abschnitt, wenn sie entweder der in einer Schenkungsurkunde zum Ausdruck gebrachten Absicht des Schenkers oder den Bestimmungen einer Urkunde oder Vereinbarung entspricht, die eine solche Investition genehmigen und auf deren Grundlage die Vermögenswerte dieser Gesellschaft zugesprochen wurden.
<span id="Section_16._Inspection"></span>
=== Abschnitt 16. Inspektion ===
Jedes Vorstandsmitglied hat das uneingeschränkte Recht, zu jedem angemessenen Zeitpunkt sämtliche Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente einzusehen und Kopien anzufertigen sowie das physische Eigentum dieser Gesellschaft zu prüfen.
<span id="Section_17._Executive_Compensation_Review"></span>
=== Abschnitt 17. Überprüfung der Vergütung der Führungskräfte ===
Für den Fall, dass diese Gesellschaft den Präsidenten bzw. den Geschäftsführer und den Schatzmeister bzw. den Finanzdirektor einstellt oder anderweitig entlohnt, überprüft der Vorstand (oder ein Komitee des Vorstands) sämtliche Vergütungspakete (einschließlich aller Nebenleistungen) des Präsidenten bzw. des Geschäftsführers und des Schatzmeisters bzw. des Finanzdirektors, unabhängig von der Berufsbezeichnung, und genehmigt diese Vergütung erst, nachdem er festgestellt hat, dass sie gerecht und angemessen ist. Diese Überprüfung und Genehmigung erfolgt bei der Einstellung der jeweiligen Führungskraft, bei der Verlängerung ihres Arbeitsverhältnisses und bei der Änderung ihrer Vergütung, es sei denn, die Änderung betrifft im Wesentlichen alle Mitarbeiter dieses Unternehmens.
<span id="ARTICLE_IV:_COMMITTEES"></span>
== ARTIKEL IV: KOMITEES ==
<span id="Section_1._Board_Committees"></span>
=== Abschnitt 1. Komitees des Vorstands ===
Der Vorstand kann durch Beschluss der Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder beliebig viele Komitees des Vorstands bilden, die jeweils aus zwei oder mehr Vorstandsmitgliedern bestehen und nach Ermessen des Vorstands tätig sind. Die Ernennung in Komitees des Vorstands erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der amtierenden Vorstandsmitglieder. Komitees des Vorstands können mit allen Befugnissen des Vorstands ausgestattet werden, mit Ausnahme der Befugnisse:
(a) die Anzahl der Vorstandsmitglieder innerhalb eines in dieser Satzung festgelegten Rahmens festzulegen;
(b) Vorstandsmitglieder ohne Angabe von Gründen zu wählen oder zu entlassen;
(c) freie Stellen im Vorstand oder in einem Komitee des Vorstands zu besetzen;
(d) die Vergütung der Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit im Vorstand oder in einem Komitee des Vorstands festzulegen;
(e) diese Satzung zu ändern oder aufzuheben oder eine neue Satzung zu verabschieden;
(f) Änderungen der Satzung dieser Gesellschaft zu beschließen;
(g) Beschlüsse des Vorstands zu ändern oder aufzuheben, die gemäß ihrem ausdrücklichen Wortlaut nicht geändert oder aufgehoben werden können;
(h) andere Komitees des Vorstands einzurichten oder die Mitglieder von Komitees des Vorstands zu ernennen; oder
(i) Fusionen, Umstrukturierungen, freiwillige Auflösungen oder Veräußerungen praktisch aller Vermögenswerte dieser Gesellschaft zu genehmigen.
Die Komitees des Vorstands erstatten dem gesamten Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeit.
<span id="Section_2._Advisory_Committees"></span>
=== Abschnitt 2. Beratende Komitees ===
Der Vorstand kann eines oder mehrere beratende Komitees einrichten. Die Mitglieder eines beratenden Komitees können aus Vorstandsmitgliedern oder Nicht-Vorstandsmitgliedern bestehen und werden nach Ermessen des Vorstands ernannt. In Angelegenheiten, die die Befugnisse des Vorstands erfordern, dürfen die beratenden Komitees dem Vorstand bzw. den Komitees des Vorstands nur Empfehlungen geben und deren Entscheidungen und Richtlinien unter deren Aufsicht und Kontrolle umsetzen. Die beratenden Komitees erstatten dem gesamten Vorstand auf Anfrage Bericht.
<span id="Section_3:_Committee_Supervision_and_Reliance"></span>
=== Abschnitt 3: Aufsicht und Vertrauen des Komitees ===
Wird ein Komitee gemäß Abschnitt 1 (bezüglich Komitees des Vorstands) zusammengestellt und ernannt, so handelt es mit der Autorität des Vorstands in dem vom Vorstand vorgegebenen Umfang und mit dem ihm zugewiesenen Handlungsspielraum. Andernfalls bleibt der Vorstand für die Aufsicht und Überwachung des Komitees als beratendes Komitee verantwortlich. Erfüllt ein Komitee die Kriterien von Artikel III, Abschnitt 14 A (iii), können sich die einzelnen Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung ihrer treuhänderischen Pflichten gemäß diesem Unterabschnitt auf ihn verlassen.
<span id="Section_4:_Audit_Committee"></span>
=== Abschnitt 4: Prüfungskomitee ===
Diese Gesellschaft verfügt über ein Prüfungskomitee, dessen Mitglieder vom Vorstand ernannt werden und das sowohl Vorstandsmitglieder als auch Nicht-Vorstandsmitglieder umfassen kann, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen:
(a) Die Mitglieder des Finanzkomitees (sofern vorhanden) dürfen weniger als die Hälfte der Mitglieder des Prüfungskomitees ausmachen;
(b) Der Vorsitzende des Prüfungskomitees darf nicht Mitglied des Finanzkomitees (sofern vorhanden) sein;
(c) Dem Prüfungskomitee dürfen keine Mitarbeiter angehören, darunter auch nicht der Präsident oder Geschäftsführer und der Schatzmeister oder Finanzdirektor;
(d) Dem Prüfungskomitee dürfen keine Personen angehören, die ein wesentliches finanzielles Interesse an einem Unternehmen haben, das mit dieser Gesellschaft Geschäfte macht; und
(e) Mitglieder des Prüfungskomitees, die keine Vorstandsmitglieder sind, dürfen keine höhere Vergütung erhalten als die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit im Vorstand.
Das Prüfungskomitee:
(a) schlägt dem gesamten Vorstand die Beibehaltung und gegebenenfalls Entlassung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer vor;
(b) handelt unter der Aufsicht des gesamten Vorstands die Vergütung des Abschlussprüfers im Namen des Vorstands aus;
(c) berät sich mit dem Abschlussprüfer, um die Mitglieder des Prüfungskomitees davon zu überzeugen, dass die finanziellen Angelegenheiten dieser Gesellschaft in Ordnung sind;
(d) prüft die Abschlussprüfung und entscheidet, ob sie akzeptiert wird; und
(e) genehmigt die Durchführung aller Nichtprüfungsleistungen, die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dieser Gesellschaft erbringt.
<span id="Section_5._Investment_Committee"></span>
=== Abschnitt 5. Investitionskomitee ===
Diese Gesellschaft verfügt über ein Investitionskomitee, das als Komitee des Vorstands fungiert. Das Investitionskomitee nimmt die in dieser Satzung beschriebenen Investitionsaufgaben sowie alle weiteren ihm vom Vorstand übertragenen Aufgaben wahr. Das Investitionskomitee handelt gemäß den Investitionsrichtlinien dieser Gesellschaft und den jeweils geltenden Komiteesatzungen, die vom Vorstand von Zeit zu Zeit geändert werden können.
<span id="Section_6._Board_Governance_Committee"></span>
=== Abschnitt 6. Führungskomitee des Vorstands ===
Diese Gesellschaft verfügt über ein Führungskomitee des Vorstands. Dieses Komitee ist als Komitee des Vorstands tätig. Es übernimmt die in dieser Satzung beschriebenen Aufgaben zur Nominierung von Vorstandsmitgliedern sowie alle weiteren ihm vom Vorstand übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Das Führungskomitee des Vorstands unterliegt einer Satzung, die vom Vorstand von Zeit zu Zeit geändert werden kann.
<span id="Section_7:_Meetings"></span>
=== Abschnitt 7: Sitzungen ===
'''A. von Komitees des Vorstands'''
Sitzungen und Beschlüsse der Komitees des Vorstands unterliegen den Bestimmungen von Artikel III dieser Satzung über Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands. Änderungen dieser Satzung können erforderlich sein, um den Vorstand und seine Mitglieder durch Komitees des Vorstands und deren Mitglieder zu ersetzen. Über jede Sitzung eines Komitees des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, das zu den Unterlagen der Gesellschaft zu legen ist.
'''B. von beratenden Komitees'''
Vorbehaltlich der Autorität des Vorstands können die beratenden Komitees ihre eigenen Sitzungsregeln festlegen und bestimmen, ob Protokolle geführt werden sollen.
Der Vorstand kann für die Leitung eines jeden Komitees des Vorstands oder beratenden Komitees Regeln erlassen, die den Bestimmungen dieser Satzung entsprechen.
<span id="ARTICLE_V:_OFFICERS"></span>
== ARTIKEL V: AMTSTRÄGER ==
<span id="Section_1._Officers"></span>
=== Abschnitt 1. Amtsträger ===
Die Amtsträger dieser Gesellschaft sind ein Präsident, ein Schriftführer und ein Schatzmeister. Der Vorstand kann zudem nach Ermessen des Vorstands einen Vorstandsvorsitzenden und weitere vom Vorstand ernannte Amtsträger berufen. Eine Person kann beliebig viele Ämter innehaben, mit der Ausnahme, dass der Schriftführer, der Schatzmeister oder der Finanzdirektor nicht gleichzeitig Präsident oder Vorstandsvorsitzender sein dürfen.
<span id="Section_2._Election"></span>
=== Abschnitt 2. Wahl ===
Die Amtsträger dieser Gesellschaft werden vom Vorstand für die vom Vorstand festgelegte Amtszeit gewählt. Jeder einzelne amtiert nach Ermessen des Vorstands, vorbehaltlich etwaiger Rechte eines Amtsträgers aus einem Arbeitsvertrag. Der Vorstandsvorsitzende wird aus den Reihen der jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder gewählt. Die Amtszeit eines vom Vorstand aufgrund einer bestimmten Position innerhalb oder außerhalb dieser Gesellschaft von Amts wegen gewählten Amtsträgers entspricht der jeweiligen Amtszeit dieser Position.
<span id="Section_3._Removal"></span>
=== Abschnitt 3. Abberufung ===
Vorbehaltlich etwaiger Rechte eines Amtsträgers im Rahmen eines Arbeitsvertrags kann jeder Amtsträger mit oder ohne Angabe von Gründen vom Vorstand oder einem Amtsträger, dem der Vorstand eine solche Vollmacht zur Entlassung erteilt hat, entlassen werden.
<span id="Section_4._Resignation"></span>
=== Abschnitt 4. Rücktritt ===
Jeder Amtsträger kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an diese Gesellschaft zurücktreten. Der Rücktritt wird mit dem Eingang der Mitteilung bei einem anderen Amtsträger als dem Ausscheidenden oder zu einem späteren in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam. Sofern in der Mitteilung nichts anderes bestimmt ist, ist die Annahme des Rücktritts nicht erforderlich, um ihn wirksam zu machen. Der Rücktritt berührt nicht etwaige Rechte dieser Gesellschaft aus Verträgen, an denen der Amtsträger beteiligt ist.
<span id="Section_5._Vacancies"></span>
=== Abschnitt 5. Vakanzen ===
Eine aus irgendeinem Grund frei gewordene Stelle in einem Amt wird auf die gleiche Weise besetzt, wie diese Satzung die Wahl in dieses Amt vorsieht.
<span id="Section_6._Chair_of_the_Board"></span>
=== Abschnitt 6. Vorsitzender des Vorstands ===
Der Vorstandsvorsitzende (sofern vorhanden) führt den Vorsitz bei allen Vorstandssitzungen und verfügt über alle weiteren Befugnisse und Pflichten, die ihm vom Vorstand oder in dieser Satzung vorgeschrieben werden.
<span id="Section_7._President"></span>
=== Abschnitt 7. Präsident ===
Der Präsident ist der Geschäftsführer dieser Gesellschaft und beaufsichtigt, leitet und kontrolliert unter der Aufsicht des Vorstands die Geschäfte und die anderen Amtsträger dieser Gesellschaft. Der Präsident verfügt über die üblichen Befugnisse und Pflichten der Geschäftsführung, die üblicherweise dem Präsidenten dieser Gesellschaft übertragen werden, sowie über weitere Befugnisse und Pflichten, die vom Vorstand oder in dieser Satzung festgelegt werden.
<span id="Section_8:_Secretary"></span>
=== Abschnitt 8: Schriftführer ===
Der Schriftführer überwacht die Führung eines vollständigen und lückenlosen Protokolls der Sitzungen des Vorstands und seiner Komitees, überwacht die Erteilung angemessener oder notwendiger Mitteilungen, überwacht die Führung der Protokollbücher dieser Gesellschaft und verfügt über alle weiteren Befugnisse und Pflichten, die ihm vom Vorstand oder in dieser Satzung vorgeschrieben werden.
<span id="Section_9._Treasurer"></span>
=== Abschnitt 9. Schatzmeister ===
Der Schatzmeister ist der Finanzdirektor dieser Gesellschaft und beaufsichtigt die Verwaltung und Verwahrung aller Gelder dieser Gesellschaft, die Einzahlung dieser Gelder in der vom Vorstand vorgeschriebenen Weise und die Führung und Aufrechterhaltung angemessener und richtiger Konten der Vermögenswerte und Geschäftstransaktionen dieser Gesellschaft. Er legt Berichte und Abrechnungen nach Bedarf vor und verfügt über alle anderen Befugnisse und Pflichten, die ihm vom Vorstand oder in dieser Satzung vorgeschrieben werden.
<span id="ARTICLE_VI:_CERTAIN_TRANSACTIONS"></span>
== ARTIKEL VI: BESTIMMTE TRANSAKTIONEN ==
<span id="Section_1._Loans"></span>
=== Abschnitt 1. Darlehen ===
Sofern in Abschnitt 5236 des kalifornischen Nonprofit Public Benefit Corporation Law nicht gestattet, darf diese Gesellschaft keinem Direktor oder Amtsträger Geld oder Eigentum leihen oder für deren Verpflichtungen garantieren. Allerdings ist diese Gesellschaft berechtigt, einem Direktor oder Amtsträger dieser Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft Geld für Ausgaben vorzustrecken, die voraussichtlich bei der Erfüllung der Pflichten eines solchen Direktors oder Amtsträgers anfallen, sofern die betreffende Person auch ohne diesen Vorschuss Anspruch auf Erstattung dieser Ausgaben hätte.
<span id="Section_2._Self-Dealing_Transactions"></span>
=== Abschnitt 2. Eigengeschäfte ===
Sofern in Abschnitt 3 unten nichts anderes bestimmt ist, darf der Vorstand dieser Gesellschaft weder Eigengeschäfte genehmigen noch deren Durchführung gestatten. Ein Eigengeschäft ist eine Transaktion, an der diese Gesellschaft beteiligt ist und an der ein oder mehrere ihrer Vorstandsmitglieder ein wesentliches finanzielles Interesse haben, es sei denn, die Transaktion fällt unter Abschnitt 5233(b) des kalifornischen Nonprofit Public Benefit Corporation Law.
<span id="Section_3._Approval"></span>
=== Abschnitt 3. Genehmigung ===
Diese Gesellschaft kann ein Eigengeschäft tätigen, wenn die Transaktion von einem Gericht oder dem Generalstaatsanwalt genehmigt wird. Diese Gesellschaft kann auch ein Eigengeschäft tätigen, wenn der Vorstand vor der Transaktion feststellt, dass
(a) diese Gesellschaft die Transaktion zu ihrem eigenen Vorteil abschließt;
(b) die Transaktion für diese Gesellschaft zu dem Zeitpunkt fair und angemessen ist; und
(c) der Vorstand nach angemessener Prüfung feststellt, dass er unter den gegebenen Umständen mit angemessenem Aufwand keine günstigere Vereinbarung hätte erzielen können. Solche Feststellungen müssen vom Vorstand mit guten Absichten, in Kenntnis der wesentlichen Tatsachen der Transaktion und des Interesses des Vorstandsmitglieds an der Transaktion und mit der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder getroffen werden, wobei die Stimmen des oder der interessierten Vorstandsmitglieder nicht mitgezählt werden.
Wenn es nicht praktikabel ist, vor dem Abschluss einer Eigentransaktion die Genehmigung des Vorstands einzuholen, kann ein Komitee des Vorstands eine solche Transaktion in einer Weise genehmigen, die den oben genannten Anforderungen entspricht; vorausgesetzt, dass der gesamte Vorstand bei seiner nächsten Sitzung mit guten Absichten entscheidet, dass die Genehmigung der Transaktion durch das Komitee des Vorstands den oben genannten Anforderungen entsprach und dass es nicht praktikabel war, vorab die Genehmigung des gesamten Vorstands einzuholen, und die Transaktion mit der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder ohne die Stimme eines interessierten Vorstandsmitglieds genehmigt.
<span id="ARTICLE_VII:_INDEMNIFICATION_AND_INSURANCE"></span>
== ARTIKEL VII: SCHADENSERSATZ UND VERSICHERUNG ==
<span id="Section_1._Right_of_Indemnity"></span>
=== Abschnitt 1. Recht auf Entschädigung ===
Soweit nach Abschnitt 5238 des kalifornischen Nonprofit Public Benefit Corporation Law zulässig, entschädigt diese Gesellschaft ihre Vertreter im Zusammenhang mit jedem Verfahren und gemäß Abschnitt 5238. Für die Zwecke dieses Artikels hat "Vertreter" dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 5238(a), einschließlich Direktoren, Amtsträgern, Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Personen, die derartige Positionen früher innehatten; "Verfahren" hat dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 5238(a), einschließlich angedrohter Maßnahmen oder Untersuchungen gemäß Abschnitt 5233 oder die vom Generalstaatsanwalt eingeleitet wurden; und "Kosten" haben dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 5238(a), einschließlich angemessener Anwaltsgebühren.
<span id="Section_2._Approval_of_Indemnity"></span>
=== Abschnitt 2. Genehmigung der Entschädigung ===
Auf schriftlichen Antrag eines Vertreters, der eine Entschädigung verlangt, an den Vorstand genehmigt der Vorstand im Einzelfall unverzüglich die Entschädigung gemäß Abschnitt 5238(d), sofern der Vertreter in der Sache erfolgreich war. Andernfalls entscheidet der Vorstand unverzüglich mit Mehrheitsbeschluss eines Quorums aus Vorstandsmitgliedern, die nicht am Verfahren beteiligt sind, ob der Vertreter im Einzelfall die geltenden Verhaltensregeln gemäß Abschnitt 5238(b) oder Abschnitt 5238(c) eingehalten hat. Ist dies der Fall, genehmigt er die Entschädigung im zulässigen Umfang.
<span id="Section_3._Advancing_Expenses"></span>
=== Abschnitt 3. Vorschuss auf Kosten ===
Der Vorstand kann einen Vorschuss auf Kosten genehmigen, die einem Vertreter dieser Gesellschaft oder in dessen Namen bei der Verteidigung in einem Verfahren vor der endgültigen Entscheidung entstanden sind, wenn der Vorstand feststellt, dass:
die beantragten Vorschüsse den Umständen entsprechend angemessen sind; und
bevor ein Vorschuss ausgezahlt wird, legt der Vertreter dem Vorstand eine zufriedenstellende schriftliche Verpflichtungserklärung zur Rückzahlung des Vorschusses vor, es sei denn, es wird abschließend festgestellt, dass der Vertreter Anspruch auf Entschädigung für die Aufwendungen gemäß diesem Artikel hat.
Der Vorstand bestimmt, ob die Verpflichtung besichert werden muss und ob auf die dadurch entstehende Verpflichtung Zinsen anfallen.
<span id="Section_4._Insurance"></span>
=== Abschnitt 4. Versicherung ===
Der Vorstand kann einen Beschluss fassen, der den Abschluss einer Versicherung im Namen eines Vertreters gegen jegliche Haftung genehmigt, die gegen den Vertreter in dieser Funktion geltend gemacht wird oder bei ihm eingeht oder die sich aus seinem Status als Vertreter ergibt. Eine solche Versicherung kann eine Deckung für Haftungen bieten, die über die gesetzliche Befugnis dieser Gesellschaft hinausgehen, den Vertreter schadlos zu halten.
<span id="ARTICLE_VIII:_GRANTS_ADMINISTRATION"></span>
== ARTIKEL VIII: VERWALTUNG VON ZUSCHÜSSEN ==
<span id="Section_1._Purpose_of_Grants"></span>
=== Abschnitt 1. Zweck der Zuschüsse ===
Diese Gesellschaft ist befugt, Zuschüsse und Beiträge zu gewähren und sonstige finanzielle Unterstützung für die in der Satzung dieser Gesellschaft festgelegten Zwecke zu leisten.
<span id="Section_2._Board_of_Directors_Oversight"></span>
=== Abschnitt 2. Aufsicht des Vorstands ===
Der Vorstand übt die Kontrolle über Zuschüsse, Beiträge und sonstige finanzielle Unterstützung dieser Gesellschaft selbst aus oder delegiert diese unter seiner Aufsicht. Der Vorstand genehmigt ein Verfahren zur Prüfung und Genehmigung bzw. Ablehnung aller an diese Gesellschaft gerichteten Anträge auf Mittel. Dieses Verfahren erfordert die Angabe der Verwendungszwecke der Mittel und sieht einen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung aller gewährten Zuschüsse durch den Vorstand vor. Ebenso genehmigt der Vorstand ein Verfahren zur Genehmigung der Auszahlung ordnungsgemäß genehmigter Zuschüsse an den Empfänger.
<span id="Section_3._Refusal;_Withdrawal"></span>
=== Abschnitt 3. Absage; Entzug ===
Der Vorstand hat das Recht, nach eigenem Ermessen Zuschüsse, finanzielle Beiträge oder sonstige finanzielle Unterstützung für einzelne oder alle beantragten Zwecke zu verweigern. Darüber hinaus hat der Vorstand das Recht, seine Zustimmung zu Zuschüssen jederzeit zu widerrufen und die Mittel für andere Zwecke im Rahmen der Satzung zu verwenden, vorbehaltlich etwaiger Rechte Dritter aus Verträgen im Zusammenhang mit solchen Zuschüssen.
<span id="Section_4._Accounting"></span>
=== Abschnitt 4. Buchhaltung ===
Der Vorstand bestimmt, unter welchen Umständen von den Begünstigten eine regelmäßige Abrechnung verlangt wird, aus der hervorgeht, dass die von dieser Gesellschaft gewährten Mittel für die vom Vorstand genehmigten Zwecke ausgegeben wurden.
<span id="Section_5._Restrictions_on_Contributions"></span>
=== Abschnitt 5. Beschränkungen von Beiträgen ===
Sofern im Einzelfall nicht durch Beschluss des Vorstands etwas anderes bestimmt wird, behält diese Gesellschaft die vollständige Kontrolle und Entscheidungsfreiheit über die Verwendung aller eingegangenen Beiträge, vorbehaltlich der für derartige Beiträge geltenden Beschränkungen gemeinnütziger Stiftungen. Alle Beiträge, die diese Gesellschaft aus der Einholung von Spendenaufrufen für bestimmte Zuschüsse erhält, gelten als für diese Gesellschaft bestimmt und nicht für eine bestimmte in der Einholung von Spendenaufrufen genannte Organisation oder Einzelperson.
<span id="ARTICLE_IX:_MISCELLANEOUS"></span>
== ARTIKEL IX: VERSCHIEDENES ==
<span id="Section_1._Fiscal_Year"></span>
=== Abschnitt 1. Geschäftsjahr ===
Das Geschäftsjahr dieser Gesellschaft endet jedes Jahr am 30. Juni.
<span id="Section_2._Contracts,_Notes,_and_Checks"></span>
=== Abschnitt 2. Verträge, Schuldscheine und Schecks ===
Alle im Namen dieser Gesellschaft abgeschlossenen Verträge müssen vom Vorstand oder der Person oder den Personen genehmigt werden, denen der Vorstand jeweils eine entsprechende Vollmacht erteilt. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, muss jeder Scheck, Wechsel, Schuldschein, jede Zahlungsanweisung oder sonstige Schuldnachweis dieser Gesellschaft von der Person oder den Personen unterzeichnet werden, denen der Vorstand jeweils eine entsprechende Vollmacht erteilt.
<span id="Section_3._Annual_Reports_to_Directors"></span>
=== Abschnitt 3. Jahresberichte an die Vorstandsmitglieder ===
Der Geschäftsführer legt allen Vorstandsmitgliedern dieser Gesellschaft jährlich einen schriftlichen Bericht vor, der die folgenden Informationen über das vergangene Geschäftsjahr dieser Gesellschaft enthält:
(a) die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich der Treuhandfonds dieser Gesellschaft, zum Ende des Geschäftsjahres;
(b) die wichtigsten Veränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich der Treuhandfonds, während des Geschäftsjahres;
(c) die Einnahmen oder Erträge dieser Gesellschaft, sowohl die uneingeschränkten als auch die zweckgebundenen, für das Geschäftsjahr;
(d) die Ausgaben oder Auslagen dieser Gesellschaft für allgemeine und eingeschränkte Zwecke, für das Geschäftsjahr; und
(e) Transaktionen im vorangegangenen Geschäftsjahr im Wert von mehr als 50.000 US-Dollar zwischen dieser Gesellschaft (oder gegebenenfalls ihrer Mutter- oder Tochtergesellschaft) und ihren Vorstandsmitgliedern oder Amtsträgern (oder gegebenenfalls den Vorstandsmitgliedern oder Amtsträgern ihrer Mutter- oder Tochtergesellschaft) oder einem Inhaber von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte dieser Gesellschaft oder gegebenenfalls ihrer Mutter- oder Tochtergesellschaft oder mehrere solcher Transaktionen, an denen dieselbe Person direkt oder indirekt wesentlich finanziell beteiligt war und die insgesamt mehr als 50.000 US-Dollar umfassten, sowie Höhe und Umstände etwaiger Entschädigungen oder Vorschüsse im Wert von insgesamt mehr als 10.000 US-Dollar, die während des Geschäftsjahres an Vorstandsmitglieder oder Amtsträger dieser Gesellschaft gezahlt wurden. Der Bericht muss für jede Transaktion die Namen der an der Transaktion beteiligten Personen offenlegen und deren Beziehung zu dieser Gesellschaft, die Art ihres Interesses an der Transaktion und, soweit praktikabel, den Wert dieses Interesses darlegen.
Dem vorstehenden Bericht ist ein etwaiger Bericht unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder, falls kein solcher Bericht vorliegt, die Bescheinigung eines bevollmächtigten Vertreters der Gesellschaft beizufügen, dass die Erklärungen ohne Prüfung der Bücher und Unterlagen der Gesellschaft erstellt wurden. Der Bericht und alle Begleitmaterialien können gemäß Abschnitt 5 dieses Artikels elektronisch übermittelt werden.
<span id="Section_4._Required_Financial_Audits"></span>
=== Abschnitt 4. Erforderliche Finanzprüfungen ===
Diese Gesellschaft muss jährlich eine Finanzprüfung durchführen lassen. Unabhängig davon, ob dies gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen alle geprüften Jahresabschlüsse dieser Gesellschaft innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sich die Abschlüsse beziehen, dem Generalstaatsanwalt und der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme vorgelegt werden und drei Jahre lang verfügbar bleiben
(a) indem sie während der regulären Geschäftszeiten in den Haupt-, Regional- und Bezirksbüros dieser Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden; und
(b) entweder durch Zusendung einer Kopie per Post an jede Person, die dies persönlich oder schriftlich verlangt, oder durch Veröffentlichung auf der Website dieser Gesellschaft.
<span id="Section_5._Electronic_Transmissions"></span>
=== Abschnitt 5. Elektronische Übermittlungen ===
Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Richtlinien und Verfahren, die der Vorstand von Zeit zu Zeit beschließen kann, umfassen die Begriffe "schriftlich" und "in Schriftform", wie sie in dieser Satzung verwendet werden, jede Form aufgezeichneter Nachricht in englischer Sprache, die mit normalen visuellen Mitteln verstanden werden kann, und können elektronische Übertragungen wie Fax oder E-Mail umfassen, vorausgesetzt
(a) diese Gesellschaft hat eine unwiderrufliche schriftliche Zustimmung des Empfängers zur Verwendung derartiger Kommunikationsmittel für elektronische Übermittlungen von dieser Gesellschaft eingeholt;
(b) diese Gesellschaft verfügt für elektronische Übermittlungen an diese Gesellschaft über angemessene Maßnahmen, um zu überprüfen, ob der Absender tatsächlich die Person ist, die die Übermittlung angeblich gesendet hat; und
(c) durch die Übermittlung wird eine Aufzeichnung erstellt, die aufbewahrt, abgerufen, überprüft und in eine klar lesbare, greifbare Form gebracht werden kann.
<span id="Section_6._Amendments"></span>
=== Abschnitt 6. Änderungen ===
Änderungsvorschläge zu dieser Satzung sind dem Vorstand mindestens eine Woche vor der jeweiligen Vorstandssitzung schriftlich vorzulegen. Für die Annahme einer Satzungsänderung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder oder die einstimmige schriftliche Zustimmung des Vorstands erforderlich.
<span id="Section_7._Governing_Law"></span>
=== Abschnitt 7. Geltendes Recht ===
In allen Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht festgelegt sind, oder für den Fall, dass diese Satzung nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, gilt das jeweils aktuelle Nonprofit Public Benefit Corporation Law von Kalifornien.
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In allen Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht festgelegt sind, oder für den Fall, dass diese Satzung nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, gilt das jeweils aktuelle Nonprofit Public Benefit Corporation Law von Kalifornien.
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I am an active OpenStreetMapper from Delhi, India. Coloring the empty stretches bring me immense joy, and I spend countless hours looking at aerial imagery of the metropolis. Aside from mapping, I am also an avid Chess player. I am currently pursuing a bachelors in Economics from Delhi University. You can learn more about me at [https://khubsuratinsaan.codeberg.page my website].
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